Zählerablesung bei Mieterwechsel

  • Hallo zusammen,

    bei einem Mieterwechsel mahnt das Programm auch die Ablesung aller relevanten Zähler (z.B. Bad, Küche, Heizung etc.) der anderen Parteien an z.B. :

    "Der Zählerstand zum 01.11.2022 für den Zähler "Bad EG" der zur Wohnung "EG" gehört fehlt.

    Rechtlich sind bestimmte Ablesungstermine bindend. Dazu gehören das Anfangs- und das Enddatum des Abrechnungszeitraums und Zeitpunkte, an denen Mieter- oder Nutzungswechsel stattfinden. Auch am Datum eines Zählerwechsels müssen Endstand des alten und Anfangsstand des neuen Zählers abgelesen und eingetragen werden."


    Endstand des alten und Anfangsstand des neuen Zählers bei Zählerwechsel erklärt sich natürlich von selbst, aber die Ablesung der Zähler aller verbleibenden Parteien bei einem Mieterwechsel, ist mir - abgesehen vom Aufwand - in der Praxis noch nie begegnet. Wenn ich an ein Objekt mit z.B. 100 Mietparteien denke, müssten demnach bei jedem Mieterwechsel alle Zähler abgelesen werden. Wie soll das funktionieren? X/


    Das Programm kommentiert die o.a. Meldung zwar nur als "Hinweis" und nicht als "Fehler", aber unabhängig davon wüsste ich gerne, ob auf diese rechtliche Relevanz zurecht hingewiesen wird oder nicht. Also einfach ignorieren oder nicht?


    Gruß Rüdiger

  • Es können auch geschätzte Zählerstände eingegeben werden. Ist nicht verwerflich, da am Jahresende abgerechnet wird. Kann auch bei Strom-und Gasrechnungen vorkommen, mit geschätzten Zählerständen.

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  • Was soll denn dieser Unsinn.


    Das Programm kommentiert die o.a. Meldung zwar nur als "Hinweis" und nicht als "Fehler", aber unabhängig davon wüsste ich gerne, ob auf diese rechtliche Relevanz zurecht hingewiesen wird oder nicht. Also einfach ignorieren oder nicht?


    Dann gibt es keine Hinweise mehr, aus dem Programm. Mehr nicht.

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    Einmal editiert, zuletzt von blumenmeer1 ()