Hallo liebes Forum,
ich bin seit März 2021 als selbstständiger Freiberufler unterwegs, der monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgibt. In diesen habe ich freilich immer vollumfänglich meine "FA-Schulden" aus allen Einnahmen angegeben - nicht aber Vorsteuer aus meinen Ausgaben. Das hat unter anderem damit zu tun, dass sich a) der Umfang der Vorsteuer meines Erachtens nach sehr im Rahmen bewegt und mir b) einst von einem Bekannten mit Steuerwissen erklärt wurde, dass es prinzipiell ausreichen würde, die Vorsteuer erst in der für den Besteuerungszeitraum fälligen EÜR anzugeben.
Jetzt zur Fälligkeit meiner EÜR (blauäugig, ich weiß, und ich nehme meine Fahrlässigkeit bzw. mein Unwissen ganz auf meine Kappe!) habe ich etwas Bammel, dass es allein mit der EÜR eben nicht getan ist. Auch, weil diese dann ja exakt um die neu hinzugekommenen Vorsteuerangaben von den bisherigen USt.-Voranmeldungen abweicht.
Kurzum: Welches Vorgehen ist hier nun angezeigt?
a) Alle Voranmeldungen des Zeitraums korrigieren und die Korrektur ggf. mit einer zusätzlichen schriftlichen Darlegung fürs FA erklären?
b) Aufgrund der vermuteten Geringfügigkeit der Vorsteuer alles so belassen und die EÜR für den Zeitraum ausnahmsweise ohne Vorsteuerabzug einreichen?
c) Die EÜR tatsächlich mit Angabe aller Vorsteuerposten einreichen, ohne eine Anpassung der bisherigen USt.-Voranmeldungen vorzunehmen?
Wie gesagt - shame on me für mein bisheriges Vorgehen - nur hoffe ich, dass ihr mir hier nun ein bisschen zurück in die Spur helfen könnt!
Danke + einen schönen Abend!