Vermietung durch Nießbrauchberechtigte bzw. Nießbrauchnehmer

  • Guten Abend und einen freundlichen Gruß ins Forum.


    Folgendes bringt mich gerade ein bisschen zur Verzweiflung und vielleicht weiß jemand Rat:


    Mir wurde vor fünf Jahren die Eigentumswohnung meiner Eltern überschrieben. Damals wohnten die Eltern noch in der Wohnung. Im Rahmen der Überschreibung sicherten sie sich das Nießbrauchsrecht auf Lebenszeit. Sämtliche Kosten der Wohnung tragen sie selbst.


    Im Mai 2022 zogen meine Eltern aus Altersgründen ins betreute Wohnen. Die Eigentumswohnung haben sie vermietet und beziehen die Mieteinnahmen. Weiterhin tragen sie auch alle Kosten. Es ist also an meinen Eltern, die Einnahmen und Ausgaben für die Wohnung in ihrer Einkommensteuererklärung geltend zu machen.


    Nun wollen die Eltern ihre Steuererklärung mittels Steuer-Web erstellen. Praktische Sache, da ich mich von zuhause aus ebenfalls draufschalten kann. Allerdings kommen wir partout nicht dahinter, wie wir die o.g. Konstellation in die Eingabemasken eintragen sollen. Bei den Eigentumsverhältnissen gibt es nur die Auswahl "Alleineigentum eines Ehepartners" oder "Eigentum beider Ehepartner".


    Eigentümer der Wohnung bin allerdings ich, und zwar ohne Gewinnerzielungsabsicht, weshalb die Wohnung in meiner Steuererklärung auch nicht geltend gemacht wird. Die "Vermarktung" der Wohnung über Vermietung wird allein von meinen Eltern durchgeführt.


    Kann mir evtl. jemand Hilfestellung geben, wie das in die Eingabemasken bei Steuer Web eingetragen werden muss? Ich hoffe, ich konnte das einigermaßen verständlich beschreiben.


    Vorab herzlichen Dank und viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Bei den Eigentumsverhältnissen gibt es nur die Auswahl "Alleineigentum eines Ehepartners" oder "Eigentum beider Ehepartner".

    Damit musst Du beim Vorbehaltsnießbrauch so durch. Da kann man entsprechende Angaben in den ergänzenden Angaben zur Erklärung machen.


    Eigentümer der Wohnung bin allerdings ich, und zwar ohne Gewinnerzielungsabsicht, weshalb die Wohnung in meiner Steuererklärung auch nicht geltend gemacht wird. Die "Vermarktung" der Wohnung über Vermietung wird allein von meinen Eltern durchgeführt.

    Ihr habt Euch aber mal vor den ganzen Vertragsunterschriften mal steuerlich beraten lassen, oder. Ansonsten wäre es vielleicht jetzt mal Zeit dafür. ;)

  • Hallo miwe4 und danke für die schnelle Antwort., Allerdings weiß ich jetzt auch nicht mehr als vorher. Was ist mit " Damit musst Du beim Vorbehaltsnießbrauch so durch" gemeint?

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Nießbrauchberechtigte vermieten Wohnung. Wie wird das in WISO Steuer Web eingetragen?“ zu „Vermietung durch Nießbrauchberechtigte“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Mit den vorgegebenen Möglichkeiten auskommen. Der Vorbehaltsnießbraucher versteuert doch ganz normal und zieht entsprechend auch WK und AfA ab.

  • Klar, meine Eltern müssen versteuern. Darum geht es ja in meiner Anfrage. Vielleicht habe ich da ja einen Denkfehler, aber sie müssen ja die Anlage zur Vermietung ausfüllen. Wäre alles kein Problem, wenn man dort auch den tatsächlichen Eigentümer angeben könnte. In der Eingabemaske kann nur entweder einer der beiden oder beide gemeinsam als Eigentümer ausgewählt werden. Und diese beiden Optionen sind halt falsch, da keiner der beiden Eigentümer ist. Es hapert also schon am Anfang.

    • Offizieller Beitrag

    Wäre alles kein Problem, wenn man dort auch den tatsächlichen Eigentümer angeben könnte.

    Der interessiert beim Vorbehaltsnießbrauch an dieser Stelle nicht.


    In der Eingabemaske kann nur entweder einer der beiden oder beide gemeinsam als Eigentümer ausgewählt werden. Und diese beiden Optionen sind halt falsch, da keiner der beiden Eigentümer ist.

    Deshalb ja:

    Damit musst Du beim Vorbehaltsnießbrauch so durch. Da kann man entsprechende Angaben in den ergänzenden Angaben zur Erklärung machen.


    Bei einem Sonderfall muss man nun einmal manchmal etwas flexibler sein. ;)

  • Hmmm, also da sitze ich vermutlich total auf der Leitung. Wie sollen sie da flexibel sein? Meine Eltern wollen korrekte Eingaben machen. Und dazu wäre es halt wichtig zu wissen, wie genau sie diesen Sonderfall legitim eingeben müssen. Und es sieht ja leider ganz so aus, als sei das in Steuer Web nicht möglich. Da fehlt einfach etwas. Oder täusche ich mich? Wenn ja, würde ich mich über diesbezügliche Info wirklich freuen.

  • Hallo Forum!

    Ich "sitze" genau vor dem gleichen Problem. Ich bin Nießbraucher einer Wohnung, die beim Notar auf ein (erwachsenes) Kind übertragen wurde. Ich bekomme als Nießbraucher aber weiterhin die Mieteinnahmen und trage alle sonstigen Kosten der Wohnung, auch außergewöhnliche - so diese anfallen.

    In der Eingabemaske für Einnahmen aus Vermietung in Wiso Steuer 2024 kann ich aber nicht den wirklichen Eigentümer (das Kind) eintragen, sonden nur mich bzw. mich und mein Ehepartner. Und das stimmt nunmal so nicht, zumindest im eigentlichen Sinne eines "EIGENTÜMERS".

    Nun kann ich natürlich einfach etwas Falsches auswählen und auf die Reaktion des Finanzamts warten, ... aber das kann es wohl auch nicht sein!

    Weiterhin beschäftigt mich die Frage der AfA. Kann ich weiterhin die AfA nutzen - da ich ja Einkommen mit der Vermietung erzielen will. So ganz klare Antworten dazu habe ich nicht gefunden.

    Hat jemand Erfahrungen oder Tipps dazu? Wäre nett!

    Schönen Dank und Gruß

  • Nun kann ich natürlich einfach etwas Falsches auswählen und auf die Reaktion des Finanzamts warten, ... aber das kann es wohl auch nicht sein!

    Die praktikable Vorgehensweise für diesen Sonderfall habe ich oben beschrieben. Wenn Du Verbesserungsvorschläge zur Software hast, musst Du Dich mitttels Ticket an den Support wenden.


    Weiterhin beschäftigt mich die Frage der AfA. Kann ich weiterhin die AfA nutzen - da ich ja Einkommen mit der Vermietung erzielen will. So ganz klare Antworten dazu habe ich nicht gefunden.

    Das hat hier im Thread nichts zu suchen. Abgesehen davon ist die Behandlung für den Nießbraucher zweifelsfrei und auch bereits in anderen Threads angesprochen: Nießbrauch AfA - erweiterte Forumssuche

  • Das Problem, dass ihr vermeintlich habt, ist doch keines. In der Anlage V wird nicht wirklich nach dem Eigentümer gefragt, sondern nach der Zuordnung

    auf einen Beteiligten bzw. bei Ehegatten als gemeinsam Berechtigten nach der Aufteilung der Einkünfte aus der Vermietung.

  • hallo

    ich habe das gleiche problem wie airbag56, es sieht so aus das wir die einzigen sind mit dem problem, und keine lösung in sicht?

    lg

    heisserhammer

    Der Sachverhalt ist gelöst, man muss die Lösung nur anwenden. Im Übrigen schaut sich das FA bei Nießbrauchssachverhalten eh die vertraglichen Vereinbarungen an.

  • Hallo,


    wir haben unser vermietetes Haus der Tochter geschenkt, haben den Niessbrauch der Miete behalten.

    Wie trage ich in Wiso Steuer ein das das Haus nicht uns gehört und wir Niessbrauch haben ?


    Es geht hier nicht um eine steuerliche Beratung als mein letzter Beitrag damit geschlossen wurde, es geht darum wie ich das in Wiso Steuer eintragen kann.

    Es gibt nur die Möglichkeit Alleineigentum oder gemeinsames Eigentum einzutragen.


    Vielen Dank und Gruss Johannes

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Vermietung durch Nießbrauchberechtigte“ zu „Vermietung durch Nießbrauchberechtigte bzw. Nießbrauchnehmer“ geändert.
  • Es geht hier nicht um eine steuerliche Beratung als mein letzter Beitrag damit geschlossen wurde, es geht darum wie ich das in Wiso Steuer eintragen kann.

    Das wurde geschlossen, weil die Fragestellung eine andere war. Und das wurde Dir auch erläutert.


    Zudem wurde Dir geraten:

    Ansonsten einfach mal die erweiterte Forumssuche nutzen.

    Was ich jetzt einmal für Dich erledigt und Deinen Post in einen der existierenden Threads verschoben habe.


    Bitte künftig auch einmal vor dem Erstellen eines neuen Threads die erweiterte Forumssuche nutzen.