Vermietung durch Nießbrauchberechtigte

  • Guten Abend und einen freundlichen Gruß ins Forum.


    Folgendes bringt mich gerade ein bisschen zur Verzweiflung und vielleicht weiß jemand Rat:


    Mir wurde vor fünf Jahren die Eigentumswohnung meiner Eltern überschrieben. Damals wohnten die Eltern noch in der Wohnung. Im Rahmen der Überschreibung sicherten sie sich das Nießbrauchsrecht auf Lebenszeit. Sämtliche Kosten der Wohnung tragen sie selbst.


    Im Mai 2022 zogen meine Eltern aus Altersgründen ins betreute Wohnen. Die Eigentumswohnung haben sie vermietet und beziehen die Mieteinnahmen. Weiterhin tragen sie auch alle Kosten. Es ist also an meinen Eltern, die Einnahmen und Ausgaben für die Wohnung in ihrer Einkommensteuererklärung geltend zu machen.


    Nun wollen die Eltern ihre Steuererklärung mittels Steuer-Web erstellen. Praktische Sache, da ich mich von zuhause aus ebenfalls draufschalten kann. Allerdings kommen wir partout nicht dahinter, wie wir die o.g. Konstellation in die Eingabemasken eintragen sollen. Bei den Eigentumsverhältnissen gibt es nur die Auswahl "Alleineigentum eines Ehepartners" oder "Eigentum beider Ehepartner".


    Eigentümer der Wohnung bin allerdings ich, und zwar ohne Gewinnerzielungsabsicht, weshalb die Wohnung in meiner Steuererklärung auch nicht geltend gemacht wird. Die "Vermarktung" der Wohnung über Vermietung wird allein von meinen Eltern durchgeführt.


    Kann mir evtl. jemand Hilfestellung geben, wie das in die Eingabemasken bei Steuer Web eingetragen werden muss? Ich hoffe, ich konnte das einigermaßen verständlich beschreiben.


    Vorab herzlichen Dank und viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Bei den Eigentumsverhältnissen gibt es nur die Auswahl "Alleineigentum eines Ehepartners" oder "Eigentum beider Ehepartner".

    Damit musst Du beim Vorbehaltsnießbrauch so durch. Da kann man entsprechende Angaben in den ergänzenden Angaben zur Erklärung machen.


    Eigentümer der Wohnung bin allerdings ich, und zwar ohne Gewinnerzielungsabsicht, weshalb die Wohnung in meiner Steuererklärung auch nicht geltend gemacht wird. Die "Vermarktung" der Wohnung über Vermietung wird allein von meinen Eltern durchgeführt.

    Ihr habt Euch aber mal vor den ganzen Vertragsunterschriften mal steuerblich beraten lassen, oder. Ansonsten wäre es vielleicht jetzt mal Zeit dafür. ;)

  • Hallo miwe4 und danke für die schnelle Antwort., Allerdings weiß ich jetzt auch nicht mehr als vorher. Was ist mit " Damit musst Du beim Vorbehaltsnießbrauch so durch" gemeint?

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Nießbrauchberechtigte vermieten Wohnung. Wie wird das in WISO Steuer Web eingetragen?“ zu „Vermietung durch Nießbrauchberechtigte“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Mit den vorgegebenen Möglichkeiten auskommen. Der Vorbehaltsnießbraucher versteuert doch ganz normal und zieht entsprechend auch WK und AfA ab.

  • Klar, meine Eltern müssen versteuern. Darum geht es ja in meiner Anfrage. Vielleicht habe ich da ja einen Denkfehler, aber sie müssen ja die Anlage zur Vermietung ausfüllen. Wäre alles kein Problem, wenn man dort auch den tatsächlichen Eigentümer angeben könnte. In der Eingabemaske kann nur entweder einer der beiden oder beide gemeinsam als Eigentümer ausgewählt werden. Und diese beiden Optionen sind halt falsch, da keiner der beiden Eigentümer ist. Es hapert also schon am Anfang.

    • Offizieller Beitrag

    Wäre alles kein Problem, wenn man dort auch den tatsächlichen Eigentümer angeben könnte.

    Der interessiert beim Vorbehaltsnießbrauch an dieser Stelle nicht.


    In der Eingabemaske kann nur entweder einer der beiden oder beide gemeinsam als Eigentümer ausgewählt werden. Und diese beiden Optionen sind halt falsch, da keiner der beiden Eigentümer ist.

    Deshalb ja:

    Damit musst Du beim Vorbehaltsnießbrauch so durch. Da kann man entsprechende Angaben in den ergänzenden Angaben zur Erklärung machen.


    Bei einem Sonderfall muss man nun einmal manchmal etwas flexibler sein. ;)

  • Hmmm, also da sitze ich vermutlich total auf der Leitung. Wie sollen sie da flexibel sein? Meine Eltern wollen korrekte Eingaben machen. Und dazu wäre es halt wichtig zu wissen, wie genau sie diesen Sonderfall legitim eingeben müssen. Und es sieht ja leider ganz so aus, als sei das in Steuer Web nicht möglich. Da fehlt einfach etwas. Oder täusche ich mich? Wenn ja, würde ich mich über diesbezügliche Info wirklich freuen.