Hallo Zusammen!
Ich hätte da eine Frage. Und zwar war ich 2022 im monatlichen Wechsel hauptberuflich als Freiberufler und festangestellt in Arbeitnehmerüberlassung tätig. Während der Festanstellung wär ich auch gelegentlich nebenberuflich als Freiberufler tätig.
Steuerlich spielt das auf jeden Fall mal keine Rolle. Meine Frage bezieht sich da eher auf die Beiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung bzw. Versorgungswerk. Hier spielt ja Hauptberuf und Nebenberuf eine wichtige Rolle. Gilt hier das Zufluss- Abflussprinzip? Also wenn ich beispielsweise im Februar hauptberuflich Freiberufler war und mein Honorar wird im März während meiner Zeit in Festanstellung ausgezahlt, wird das dann als nebenberuflich freiberufliches Einkommen gewertet? ..Da im März ja schon im Rahmen der Festanstellung alle Sozialabgaben und KV abgeführt werden.. Wahrscheinlich ist das supereasy, ich steh nur grad etwas auf dem Schlauch...