Hallo,
als neuer User in diesem Forum habe ich eine Frage:
Als Nichtangehöriger habe ich Einnahmen aus einer Verhinderungspflege erhalten. Diese sind ja steuerfrei im Sinne des § 3 Nr. 36, wenn ich sittlich/moralisch verpflichtet bin.
Wo trage ich das ein?
Danke für die Antwort.