Energiepreispauschale (EPP) - Nachzahlung?

  • Hallo zusammen,


    ich habe einmal die Steuer für 22 angefangen.


    Da meine Frau mit SK 5 wohl falsch geschätzt wurde, müssen wir, (sagen wir) 1000 € nachbezahlen.


    Da wir die EPP bekommen haben (netto 210 €), ist der Hacken "E" gesetzt.


    Statt der 1000 € soll ich laut WISO-Steuer nun 1000 + 210 € +210 € = 1420 € nachzahlen?


    Heisst ich bekomme 2 x 210 € unter dem Jahr raus und am Ende muss ich sie wieder nachzahlen?


    Ich hoffe da ist irgenwo ein Fehler?


    Danke im Vorraus!

    • Offizieller Beitrag

    Da meine Frau mit SK 5 wohl falsch geschätzt wurde, müssen wir, (sagen wir) 1000 € nachbezahlen.

    Es wird niemand bei Steuerklasse 5 " falsch geschätzt". Die Steuerklassenkombination 3/5 führt nicht selten zu Nachzahlungen, weshalb das eben auch ein Pflichtveranlagungsgrund des § 46 EStG darstellt.


    Da wir die EPP bekommen haben (netto 210 €), ist der Hacken "E" gesetzt.

    Statt der 1000 € soll ich laut WISO-Steuer nun 1000 + 210 € +210 € = 1420 € nachzahlen?

    Heisst ich bekomme 2 x 210 € unter dem Jahr raus und am Ende muss ich sie wieder nachzahlen?

    Dann nutze doch einfach mal die Forumssuche zu den Begriffen EPP oder


    EPP - Forumssuche

    Energiepreispauschale - Forumssuche

    FAQ des BMF „Energiepreispauschale (EPP)“ (laufend aktualisiert)

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Energiepauschale nachzahlen?“ zu „Energiepreispauschale (EPP) - Nachzahlung?“ geändert.