Einzelbewertung und vor-Ort-Unterkunft

  • Hallo :)


    Ich habe bei einem neuen Arbeitgeber vereinbart, i.d.R. einmal im Monat für 3-4 Tage vor Ort zu sein.

    D.h. ich fahre z.B. am Dienstag ca. 160km zur Arbeitsstätte, übernachte 2-3 Tage im Hotel und fahre wieder zurück. Den Rest des Monats arbeite ich im Homeoffice.

    Mir steht vom Arbeitgeber ein Firmenwagen zur Verfügung, der aber (erstmal) nach dem Pauschalverfahren und nicht nach der Einzelbewertung versteuert wird. Der Arbeitgeber weisst darauf hin, dass er auch keine andere Versteuerung durchführen wird! Im Vertrag wird aber auf die Möglichkeit hingewiesen dies selber entsprechend steuerlich geltend zu machen und die Nachweise für die Einzelbewertung im HR-System zu dokumentieren.


    Wie wäre dies jetzt aus für mich steueroptimalter Sicht zu betrachten? Sind das 2 Fahrten pro Monat im Sinne einer Einzelbewertung? Kann ich die Hotelkosten auch geltend machen? Sind Probleme beim Finanzamt zu erwarten oder ist die NAchweislage klar?


    Viele Grüße,

    Oliver

  • Billy

    Hat das Thema geschlossen.