Neue Haustür in Eigentum mit Einliegerwohnung

  • Hallo zusammen,

    ich wohnen im Eigentum mit Einliegerwohnung mit getrennten Zugängen. Letztes Jahr haben wir eine neue Haustüre bekommen (unsere Zugang). Die Kosten belaufen sich auf ca. 5000€.

    Auf die Förderung der BAFA warte ich noch daher kommt aus meiner Sicher eine Eintragung bei "Energetische Sanierung" nicht in Frage.

    Die Frage ist jedoch ob ich die Kosten bei meinen " allgemeinen Ausgaben-Handwerker,Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt" eintrage, und nur die Lohnkosten absetze oder unter "Sparer und Vermieter -Vermietung von eigenem...." und als Erhaltungsaufwendungen für das ganze Gebäude absetze?

    Ist meine erste eigene Steuererklärung daher bitte ich um Nachsicht 8o

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage ist jedoch ob ich die Kosten bei meinen " allgemeinen Ausgaben-Handwerker,Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt" eintrage, und nur die Lohnkosten absetze ...

    Was bei Eigennutzung die einzige denkbare Möglichkeit ist.


    ... unter "Sparer und Vermieter -Vermietung von eigenem...." und als Erhaltungsaufwendungen für das ganze Gebäude absetze?

    Ist meine erste eigene Steuererklärung daher bitte ich um Nachsicht 8o

    Was rein begrifflich schon nur bei Vermietung und entsprechenden Einnahmen möglich wäre und hiernach schon ausgeschlossen scheint:

    ... neue Haustüre bekommen (unsere Zugang).


    Bitte auch einfach mal Deine Steuersoftware, gleich welchen Anbieters, nutzen, denn nach den üblichen Programmhilfen sollte das dann schon klar sein. Ansonsten auch mal einen Blick in die selber angesprochenen Rechtsvorschriften werfen.

    • Offizieller Beitrag

    Deine Eingangstür und Deine Fenster sind voll (100%) Deiner Wohnung, also Deinem eigengenutzten Teil, zuzurechnen. Die Einliegerwohnung hat ja offensichtlich ihren eigenen Eingang. Oder würdest Du deren Erneuerung etwas nur anteilig abziehen wollen, obwohl die ja mit Deinem Wohnraum rein gar nichts zu tun hat?