Umsatzsteuerpflicht zum Kleinunternehmer

  • Hallo,

    kleiner 1-Frau-Betrieb mit Ust.-Pflicht seit 1999 erwirtschaftet 2022 deutlich weniger als 22000 € Umsatz. Der Betrieb soll in etwa 2 Jahren aufgegeben werden. Eintritt ins Altersrentnerdasein.

    Da nur noch Stammkunden bedient werden sollen und auch keine größere Investitionen mehr vorgesehen sind, dürfte ziemlich sicher auch künftig der Betrag von 22000 € nicht überschritten werden. Übergang zum Kleinunternehmer. Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer und bei der Berufsgenossenschaft sind weiterhin Pflicht.

    Seit Anfang dieses Jahres wird in den Kassenbelegen keine Umsatzsteuer mehr ausgewiesen. Bin gespannt wie sich die EÜR verhält.

    Meine Frage: Muss diese Änderung (Titel) dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden? Es fallen ja die vierteljährlichen Ust-Voranmeldungen weg.


    Gruss Runabout

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage: Muss diese Änderung (Titel) dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden?

    Ja, formloses Schreiben. Ggf. auch mal dort anrufen. Die müssen ja auch etwaige Auswirkungen prüfen (§ 15a UStG etc.) und natürlich das USt-Signal beenden bzw. in Überwachungssignal ändern. Hatten wir aber schon öfters und sollte sich über die Forumssuche finden lassen.

  • ein formloses Schreiben zur Beendigung der Ust.-Pflicht geht am Montag an das FA mit der Bitte um Mitteilung zu weiterhin erwünschten Voranmeldungen.


    In "Meine Einnahme-Überschuss-Rechnung" - Verwaltung - Firmendaten steht ganz unten "Umsatzsteuerpflicht" Es besteht Umsatzsteuerpflicht.

    Laut dem Fragezeichen davor heisst es : Sie haben bei der Einrichtung der EÜR angegeben dass Sie umsatzsteuerpflichtig sind.

    Dies rührt sehr wahrscheinlich von der Datenübernahme 2022 her. Die Einnahmen und Ausgaben für 01/2023 konnte ich mit den Konten u.a. 3200 und 8195 eingeben.

    Muss ich in der Verwaltung Umsatzsteuerpflicht herausnehmen, wenn ja wo muss ich das im Modul machen. Oder kann es stehen bleiben da es dem FA ja mitgeteilt wird?

    • Offizieller Beitrag

    .... mit der Bitte um Mitteilung zu weiterhin erwünschten Voranmeldungen.

    Für Kleinunternehmer i.S. § 19 Absatz 1 UStG gibt es keine USt-VAs.


    Muss ich in der Verwaltung Umsatzsteuerpflicht herausnehmen, wenn ja wo muss ich das im Modul machen. Oder kann es stehen bleiben da es dem FA ja mitgeteilt wird?

    Ich muss nicht buchen. Nach der Erfahrung anderer Nutzer diverser Buhl-Software würde ich mit zutreffenden Angaben von Vorne beginnen.

    • Offizieller Beitrag

    Wieder Datenübernahme machen, diesmal richtig anklicken und unter anderem Dateinamen speichern.



    Deine andere Datei kannst Du dann ja noch aufbewahren. Wer weiß, wozu es mal nützlich sein kann.