Korrekter Eintrag der Umsätze

  • Hallo.
    Ich versuche grade die Umsatzsteuer für 2021 fertig zu machen und bin momentan etwas überfragt wo ich diese eintragen soll.

    Bisher habe ich immer eine EÜR gemacht und die Daten für die Umsatzsteuererklärung aus dieser importiert, da 2021 jedoch kaum Verkäufe statt fanden, dachte ich spare mir den Schritt über die EÜR und trage es direkt ein.

    Sehe ich das richtig, das ich als Kleinunternehmer bei Lieferungen und Leistungen zu 19%, sowie Lieferungen und Leistungen zu 7% das 0 € Kästchen auswähle und die tatsächlichen Umsätze dann bei Umsätze zu anderen Steuersätzen angebe, da ich ja als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweise?

    Danke schonmal im Voraus für die Hilfe.

  • Dir ist aber schon bewusst, dass du als Kleinunternehmer weiterhin eine EÜR abzugeben hast, gleichgültig, ob Umsätze angefallen sind oder nicht? Es wäre einfacher gewesen, weiterhin aus der EÜR zu importieren.

    Hast du mit dem Finanzamt besprochen, ob du überhaupt die Kleinunternehmerrregelungen anwenden kannst (im Vorjahr weniger als 22 TEUR Umsatz, im laufenden Jahr nicht mehr als 50 TEUR)? Vorjahr auch schon Kleinunternehmer? Dann gibt es am Anfang zwei Felder, in denen dein Umsatz als Kleinunternehmer abgefragt wird (über den übrigen Feldern für die Umsätze).

  • Hallo.
    Danke für deine Antwort.
    Ich war mir nicht sicher ob ich eine EÜR brauche, kann aber problemlos noch eine machen.
    Ja, mit 500 Euro in 2020, unter 100 in 2021 und 0 in 2022 bin ich ziemlich sicher Kleiunternehmer zu sein.
    Einer der Gründe warum ich das Geschäft zum Ende 22 beendet habe.
    Ist nicht einfach mitten in eine Pandemie hinein zu gründen. :|

    • Offizieller Beitrag

    Sehe ich das richtig, das ich als Kleinunternehmer bei Lieferungen und Leistungen zu 19%, sowie Lieferungen und Leistungen zu 7% das 0 € Kästchen auswähle und die tatsächlichen Umsätze dann bei Umsätze zu anderen Steuersätzen angebe, da ich ja als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweise?

    Was denn jetzt? Du kannst doch nicht so einfach beim "zeitnahen" Buchen in 2023 so mal eben zum Kleinunternehmer werden. Geht zwar grundsätzlich, aber was hast Du denn in Deinen Ausgangsrechnungen ausgewiesen?


    Ja, mit 500 Euro in 2020, unter 100 in 2021 und 0 in 2022 bin ich ziemlich sicher Kleiunternehmer zu sein.

    Wirklich keine Umsätze oder auch unentgeltliche Wertabgaben in 2022? Warum hast Du denn nicht von Beginn an die Kleinunternehmerregelung des § 19 Absatz 1 UStG in Anspruch genommen? Zudem hast Du die ggf. die Regelung des § 19 Absatz 2 Satz 2 UStG zu beachten, nach der Du bei Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung fünf Jahre an diese Wahl gebunden bist.


    Ich war mir nicht sicher ob ich eine EÜR brauche, kann aber problemlos noch eine machen.

    Als Unternehmer musst Du immer eine EÜR erstellen.


    Einer der Gründe warum ich das Geschäft zum Ende 22 beendet habe.

    Womit Du ggf. noch weitere Sachen zu beachten hast.


    Hattest Du jemals eine eingehende steuerliche Erstberatung?

  • Neben den Hinweisen von miwe4 zum Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung in den Vorjahren noch als Hinweis:

    - Aufgabegewinn zum 31.12. ermittelt?

    - Geschäftsaufgabe gemeldet?

  • miwe4 Nein, ich bin von Anfang an Kleinunternehmer und habe das auch auf allen Rechnungen immer so ausgewiesen.
    Ich hatte bisher für 2019 und 2020 auch eine EÜR erstellt, einer der Gründe warum ich überhaupt damals Buhl geholt hatte.
    Da sie dieses mal aber nur nach der Umsatzsteuer angefragt hatten, war ich mir nicht sicher ob eine EÜR überhaupt notwendig ist, da meine Umsatzsteuererklärung ja immer 0 ist.
    Nein, ich hatte, abgesehen von meiner Kaufmännischen Ausbildung, welche im letzten Jahrtausend statt fand, keine weitere Steuerberatung, auch weil sich das finanziell absolut nicht gelohnt hätte.

    @Neuling50 Das Unternehmen wurde offiziell abgemeldet,
    Der Aufgabegewinn wurde noch nicht gemacht, ich wollte den zusammen mit der Steuererklärung 2022 machen.
    Da ich aber offensichtlich erstmal 2021 nachreichen muss, kommt das als nächstes dran.
    Wirklich etwas anzugeben gibt es da auch nicht, da die ganze Sache mehr gekostet als eingebracht hat.

    • Offizieller Beitrag

    Nein, ich bin von Anfang an Kleinunternehmer und habe das auch auf allen Rechnungen immer so ausgewiesen.

    Dann verstehe ich Dein Problem nicht.


    Da sie dieses mal aber nur nach der Umsatzsteuer angefragt hatten, war ich mir nicht sicher ob eine EÜR überhaupt notwendig ist, da meine Umsatzsteuererklärung ja immer 0 ist.

    Wie schon gesagt, die E*ÜR hat ein Unternehmer immer abzugeben. Und die USt erstellst Du mit den paar Zahlen zu Kleinunternehmerschaft auch schnell mit dem gesonderten USt-Modul.