Hallo.
Ich habe das Bezahlmodul Amazon-Pay in meinem Onlineshop eingebunden. In der monatlichen Abrechnung werden mir die Gebühren netto also mit Umsatzsteuer 0% dargestellt.
Wird hier jetzt auch das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG) angewendet wie bei den Gebühren die beim Verkauf direkt über die Plattform Amazon entstehen??
Also 19% Umsatzsteuer dazu rechnen und dann wieder abziehen ( Nullsummenspiel) oder wird das anders gehandhabt?
Das bezieht sich jetzt nur auf die Gebühren des Amazon Zahlungsmodul, nicht auf Verkaufsgebühren über die Plattform selbst!