Hallo alle zusammen,
wenn ich am 1.3.2023 eine Festgeldanlage abschließe, die ein Jahr läuft, muß ich dann gleich den Freistellungsauftrag im Jahr 2023 stellen, oder erst 2024, wenn die Anlage ausgezahlt wird?
Danke im voraus für Antwort.
Hallo alle zusammen,
wenn ich am 1.3.2023 eine Festgeldanlage abschließe, die ein Jahr läuft, muß ich dann gleich den Freistellungsauftrag im Jahr 2023 stellen, oder erst 2024, wenn die Anlage ausgezahlt wird?
Danke im voraus für Antwort.
wenn ich am 1.3.2023 eine Festgeldanlage abschließe, die ein Jahr läuft, muß ich dann gleich den Freistellungsauftrag im Jahr 2023 stellen, oder erst 2024, wenn die Anlage ausgezahlt wird?
Du brauchst den Freistellungsauftrag für das Jahr, in dem die Kapitalerträge anfallen.
Es schadet aber auch nichtg, diesen schon im laufenden Jahr zu erteilen - ich denke da auch an die Zinsen auf Tagegeldkonten etc. (es gibt ja wieder welche, wenn auch minimal)
Es schadet aber auch nichtg, diesen schon im laufenden Jahr zu erteilen - ich denke da auch an die Zinsen auf Tagegeldkonten etc. (es gibt ja wieder welche, wenn auch minimal)
Es sei denn, man hat bereits alles für das laufenden Jahr verplant und erst im nächsten Jahr wieder etwas frei (z.B. wegen Fälligkeit irgendwelcher Verträge mit einmaliger Auszahlung).
Davon gehe ich eher nicht aus anhand der Fragestellung
Davon gehe ich eher nicht aus anhand der Fragestellung
Und ich eben wegen der Fragestellung. Denn warum soll ich mich sonst ohne Not damit befassen?
Aber warten wir einfach ab, was der TE dazu sagt.
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Es geht nur um das Festgeld und nicht um Tagesgeld.
Damit ist für mich die Frage beantwortet.
Viele Grüße
Es geht nur um das Festgeld und nicht um Tagesgeld.