EÜR Bar Ausgabe, Einnahmen ohne Kassenbuch erfassen 1370 1371 1890

  • Ich buche meine BarAusgaben auf das jeweilige Sachkonto und als Gegenkonto nehme ich das 1890

    Wie unten zu lesen ist, gehts eigentlich um die richtige Zuordnung... also:

    Bareinnahmen, als ERLÖS gebucht, gehen sofort auf das Konto PRIVATENTNAHMEN (1800)

    Barausgaben, z.B. Briefmarken,als AUSGABE gebucht auf Konto 4910- /SKR03, gehen ebenfalls sofort auf das Konto PRIVATEINLAGEN (1890)


    Dieses WirrrWarr nervte mich und irgendwann, nach durchlesen einiger Quellen, gab es den Hinweis das Konto 1890 für Ausgaben zu benutzen... so habe ich es dann bis heute auch gemacht.


    --------------------------Quelle----------------------------------------

    "Bei zulässiger Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG sind Steuerpflichtige nicht zum Führen eines Kassenbuchs verpflichtet."

    Begründung des BFH:

    Bei einer Einnahmen-Überschussrechnung werden im Gegensatz zur Bilanzierung keine Bestandskonten ausgewiesen, also auch kein Kassenkonto. Das bedeutet, dass Betriebseinnahmen, die in bar vereinnahmt werden, sofort ins Privatvermögen übergehen, also vom Unternehmer privat entnommen werden. Im Gegensatz dazu muss bei einer Bilanzierung eine Barkasse geführt werden, die den Kassenbestand nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ausweist.


    Bareinnahmen ohne Kassenbuch erfassen

    Wenn Unternehmer ihre Einnahmen-Überschussrechnung mit einer einfachen Belegablage ermitteln, müssen sie ihre Belege über Einnahmen und Ausgaben geordnet ablegen. Es reicht aus, wenn sie auf ihrer Ausgangsrechnung vermerken, ob und wann der Kunde bar gezahlt hat.

    Bei einer EDV-Buchführung sollte

    • das Konto "Kasse" 1000 beim SKR 03 bzw. 1600 beim SKR 04 nur dann verwendet werden, wenn tatsächlich ein vollständiges Kassenbuch geführt wird,
    • ohne Kassenbuch das Konto "Verrechnungskonto für Gewinnermittlung § 4/3 EStG, ergebniswirksam" 1370 beim SKR 03 bzw. 1485 beim SKR 04 verwendet werden.


    Besser und zweckmäßiger ist es jedoch, wenn

    • die Bareinnahmen als Erlös gebucht und als Gegenkonto das Konto Privatentnahmen verwendet wird.
      Buchungssatz: Privatentnahmen an Erlöse
    • bar bezahlte Betriebsausgaben auf das jeweilige Aufwandskonto gebucht werden und als Gegenkonto das Konto Privateinlagen verwendet wird.
      Buchungssatz: Betriebsausgaben an Privateinlagen

    (Link zu Fremdanbieter durch Moderator entfernt.)

  • lex

    Hat den Titel des Themas von „EÜR Bareinnahmen ohne Kassenbuch erfassen 1370 1371 1890“ zu „EÜR Bar Ausgabe, Einnahmen ohne Kassenbuch erfassen 1370 1371 1890“ geändert.
  • was möchtest Du uns damit mitteilen?

    Dass Du bei Haufe liest?

    Hallo, ich wollte mitteilen, dass ich am Anfang das gleiche Problem hatte wie Andere, deren Fragen die gleiche Problematik beinhalteten.

    Des weiteren wollte ich meine LÖSUNG mitteilen und wie ich auf diese Lösung gekommen bin und die relevante Quelle gleichzeitig mitnennen.


    Ich sehe überhaupt keine Einschränkung hier im Forum bestimmte relevante Quellen zu bestimmten Fragestellungen zu nennen, hast du ein Problem mit HAUFE und auch mit einen Quellennachweis ?

  • Ich sehe überhaupt keine Einschränkung hier im Forum bestimmte relevante Quellen zu bestimmten Fragestellungen zu nennen, hast du ein Problem mit HAUFE und auch mit einen Quellennachweis ?

    Ich nicht. Ich habe sogar das Loseblattsammlungsabonement von Haufe. Aber evtl. die Moderation, weil das hier das Buhl-Forum ist und Buhl selbst ein Nachschlagwerk hat.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.