Versorgungsausgleich Betriebsrente - Externe Teilung - Altersvorsorgeaufwendung in der Einkommensteuererklärung

  • Hallo,


    vielleicht könnt ihr mir meine Frage beantworten.


    Im Zuge meiner Scheidung, wurde mir ein Teil der Betriebsrente meiner Ex Frau von ihrem Versorgungsträger durch eine externe Teilung zugteilt.


    Das bedeutet, die Betriebsrente wird vom Versorgungsträger nicht an mich ausgezahlt, sondern die Summe x wurde an die Deuschte Rentenversicherung direkt gezahlt und


    und ich habe Rentenpunkte dafür erhalten.


    Kann man die gezahlte Summe als Altersvorsorgeaufwendung in den Sonderausgaben der Einkommensteuer geltend machen? (Natürlich nur die Summe die sich ergibt aus dem Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwenden abzüglich gezahlte AG/AN Anteile zur Rentenversicherung).


    Wenn ich mir Rentenpunkte kaufen würde, könnte ich die Aufwendung geltend machen, aber in dem geschilderten Fall, weis ich es nicht.




    MfG




    • Offizieller Beitrag

    Kann man die gezahlte Summe als Altersvorsorgeaufwendung in den Sonderausgaben der Einkommensteuer geltend machen? (Natürlich nur die Summe die sich ergibt aus dem Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwenden abzüglich gezahlte AG/AN Anteile zur Rentenversicherung).

    Das hat doch alles schon Deine Frau im Rahmen Ihrer bzw. sogar Eurer Steuererklärungen geltend gemacht. Das wäre dann doch eine Doppelberücksichtigung.


    Wenn ich mir Rentenpunkte kaufen würde, könnte ich die Aufwendung geltend machen, ...

    Hast Du aber nicht. ;)


    Ansonsten sollte man so etwas mit seinem Rechtsberater klären, ggf. in Verbindung mit einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe.