Hallo,
vielleicht könnt ihr mir meine Frage beantworten.
Im Zuge meiner Scheidung, wurde mir ein Teil der Betriebsrente meiner Ex Frau von ihrem Versorgungsträger durch eine externe Teilung zugteilt.
Das bedeutet, die Betriebsrente wird vom Versorgungsträger nicht an mich ausgezahlt, sondern die Summe x wurde an die Deuschte Rentenversicherung direkt gezahlt und
und ich habe Rentenpunkte dafür erhalten.
Kann man die gezahlte Summe als Altersvorsorgeaufwendung in den Sonderausgaben der Einkommensteuer geltend machen? (Natürlich nur die Summe die sich ergibt aus dem Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwenden abzüglich gezahlte AG/AN Anteile zur Rentenversicherung).
Wenn ich mir Rentenpunkte kaufen würde, könnte ich die Aufwendung geltend machen, aber in dem geschilderten Fall, weis ich es nicht.
MfG