Verpflegungsmehraufwand bei doppelten Haushalt über 3 Monate hinaus

  • Die Software lässt bei dem Verpflegungmehraufwand wegen doppelter Haushaltführung nicht mehr als drei Monate anrechnen. Da ich als Soldat für sechs Monate im Auslandseinsatz war, darf ich laut meinen Informationen auch sechs Monate Verpflegungsmehraufwand berechnen. Denn ein Umzug war nicht möglich/zumutbar. Kann ich dies in irgendeiner Weise in dem Programm umstellen?

  • Hallo Tobias Heinz,


    das können Sie leider nicht im Programm umstellen.


    Kleiner Tip:
    Machen Sie die restl. 3 Monate für Verpflegungsaufwand bei den sonstigen Werbungskosten geltend.