eAU und AAG

  • Wird bei Mitarbeitern, die von der Umlage U1 befreit sind, dann eigentlich kein Erstattungsantrag ausgelöst? Ich habe diesen Fall nun zum ersten Mal und frage mich, ob ich die Fehlzeit überhaupt eintragen muss, denn 10.3 als Grund passt ja auch nicht, spontan habe ich aber keinen passenden anderen Grund gefunden.

  • Wird bei Mitarbeitern, die von der Umlage U1 befreit sind,

    Welche Mitarbeiter sind denn von der Umlage U1 befreit?
    Die Umlagepflicht bezieht sich doch auf das Unternehmen, nicht auf die Mitarbeiter.

    Ein Erstattungsantrag wird nie automatisch ausgelöst. Den musst Du als Arbeitgeber stellen.


    Gruß

    Chris

  • Welche Mitarbeiter sind denn von der Umlage U1 befreit?

    Ich zitiere mal die AOK: Geschäftsführer einer GmbH bleiben grundsätzlich vom Ausgleichsverfahren ausgenommen! Nur die Fremdgeschäftsführer und Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer, die sv-rechtlich als abhängig Beschäftigte gelten, unterliegen der Umlagepflicht zur Ausgleichskasse U2 – nicht jedoch in der Umlage U1.

  • Moin,


    okay, an Geschäfstsührer habe ich jetzt bei dem Begriff "Mitarbeiter" nicht gedacht.
    Geschäftsführer sitzen arbeitsrechtlich auf der Arbeitgeberseite und nicht auf der Arbeitnehmerseite, da kein "anbhängiges Beschäftigungsverhältnis", ergo auch nicht versicherungspflichtig in der Sozialversicherung.

    Mit Deinem Zitat hast Du Dir Deine Frage auch schon selbst beantwortet. " ..GF...bleiben grundsätzlich vom Ausgleichsverfahren ausgenommen"
    Logischerweise können für diese Personengruppe auch keine Erstattungsanträge aus der U1-Umlagekasse gestellt werden.


    Gruß

    Chris

  • Ja, soweit ist es mir klar. Aber wie erfasse ich dann Fehlzeiten bei diesem Personenkreis? 10.3 ja eben wahrscheinlich nicht?!


    Es handelt sich um den letzteren Fall, also U2-pflichtig, aber nicht U1-pflichtig.

  • Ich wüsste spontan nicht, wie man überhaupt eine neue Fehlzeitenart anlegt?! In der Hilfe findet sich dazu nichts.

    Und ehrlich gesagt gehe ich davon aus, dass dieser Fall doch berücksichtigt sein muss?

  • Moin,


    ganz grundsätzlich willst Du eine normale Fehlzeit wegen Krankheit eintragen. Richtig?
    Und Du weisst, dass Du für entsprechtenden MA keinen Erstattungsantrag stellen darfst.
    Warum trägst Du dann nicht die normale Fehlzeit 10.3 ein, da ja eine normale Gehaltsfortzahlung vorliegt, aber stellst eben nur nicht den Antrag?
    Automatisch passiert da nämlich nichts im Unternehmer in Sachen Antragstellung.
    Und die Fehlzeiten musst Du im Lohnkonto ja trotzdem aufzeichnen.

    Gruß
    Chris

  • Ich will es einerseits korrekt im Programm aufzeichnen, aber andererseits müssen ja auch die eAU ausgetauscht werden. Denn die wird auch für den GF ganz normal bei der KK gemeldet (freiwillig versichert) und man ist ja verpflichtet, das dann auch umzusetzen. Insofern muss ich ja die eAU irgendwie anfordern und auch eine Rückmeldung bekommen.


    Und 10.3 zu hinterlegen klingt eben nicht korrekt ;)

    Bei normalen Mitarbeitern wird durch das Eintragen der Fehlzeit mit 10.3 der Erstattungsantrag ja zudem "ausgelöst", die Höhe berechnet, im Programm hinterlegt etc., wenn auch noch nicht gestellt/übertragen, was dann manuell durchs "Übergeben" erfolgt. Ob beim GF dann auch einer im Hintergrund erstellt werden würde, den ich nicht übertragen dürfte/löschen müsste?


    Die Problematik muss sich doch bei fast jeder kleinen GmbH stellen?


    (auch bei Kind-krank und Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber wundert es mich, dass es dazu keine explizit passende Fehlzeit im Programm gibt, denn das ist doch auch eher die Regel als die Ausnahme, dachte ich)

  • Die eAU und der Erstattungsantrag sind zwei unterschiedliche, nicht kausal verknüpfte Dinge.


    Die eAU kannst du ganz normal anfordern.


    Bei normalen Mitarbeitern wird durch das Eintragen der Fehlzeit mit 10.3 der Erstattungsantrag ja zudem "ausgelöst", die Höhe berechnet

    Bei mir nicht. Das muss ich schon selbst anstoßen.

    Du könntest den Erstattungsantrag sogar stellen. Er würde Dir eben nur abschlägig beantwortet. ;)

  • Bei mir nicht. Das muss ich schon selbst anstoßen.

    Weil du die Automatik in der Lohnart deaktiviert/nicht aktiviert hast bzw es sich im Lohn und kein Gehalt handelt?



    Was mir wegen eAU einfällt: Um die Anforderung zu verschicken, muss ich ja 10.3 nehmen? Bei den anderen gibt es die eAU-Felder ja gar nicht. Na ich werde es wohl mal testen.