Vermietung. Unterjähriger Wechsel von 50 % Vermietung/50 % Gebrauchsüberlassung zu 100 % Vermietung. Wie eintragen?

  • Ich habe eine Wohnung die für 7 Monate zu 50 % vermietet und zu 50 % an ein Kin zum Gebrauch überlassen war. für 5 Monate war sie zu 100 % vermietet. Wie kann ich das im Formular bei den Abschreibungen und Werbungskosten eintragen?

    • Offizieller Beitrag

    Zeitanteilige Vermietung funktioniert hinsichtlich AfA nicht und diese ist ggf. manuell zu ermitteln. Ansonsten muss man wohl auch die Zeiten als gesonderte Objekte eintragen, damit bei der zeitanteiligen Überlassung auch der § 21 Absatz 2 EStG zutreffend geprüft werden kann. Bei dieser spielst Du mit den genau 50% übrigens mit dem Feuer. Wenn man meint, Gestaltungsspielräume ausnutzen zu müssen, sollte man steuerlich sehr versiert sein.