Bei meiner Einkommenssteuererklärung 2021 habe ich mehrere Einkünfte:
- Ich habe eine Festanstellung.
- Ich bin freiberuflich tätig (angemeldet), aber nicht als Kleinstunternehmen, d.h., ich mache eine Umsatzsteuererklärung. Hier hat mein Steuerprogramm eine Anlage EÜR (bei "Rechtsform des Betriebs" hat das Programm "Freier Beruf" angegeben) angelegt und den Betrag von 4000 Euro, nach Abzug von Betriebsausgaben, in der Anlage S eingetragen in die Zeile 4 "aus freiberuflicher Tätigkeit".
- Ich bin als Lehrbeauftragter an einer Hochschule tätig. Hier habe ich 5000 Euro bekommen. Das Steuerprogramm hat eine zweite EÜR (bei "Rechtsform des Betriebs" hat das Programm "Angehörige(r) der freien Berufe" angegeben) angelegt davon 3000 Euro als Steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterpauschale) angeben und die restlichen 2000 Euro (keine Betriebsausgaben) in die Anlage S eingetragen in die Zeile 10 "aus sonstiger selbständiger Arbeit (z. B. als Aufsichtsratsmitglied)".
Das Steuerprogramm hat in den EÜRs die selbe "(Betriebs-)Steuernummer" angegeben. Ich habe eine einzige Anlage S mit der Steuernummer, die auch bei beiden Anlagen EÜR angegeben sind. Die 4000 Euro und die 2000 Euro sind in der Anlage, wie oben beschrieben, eingetragen.
(Die Euro-Werte hier sind natürlich nicht die echten Werte, aber die Größenordnungen stimmen.)
Im Bescheid des Finanzamt, hat das Finanzamt hat jetzt die 4000 Euro versteuert, aber die 2000 Euro nirgends aufgeführt. Das kommt mir komisch vor. Wieso wurden die 2000 Euro nicht besteuert?
Hat mein Steuerprogramm oder ich einen Fehler gemacht? Falls, ja, was wäre richtig gewesen?
Hat das Finanzamt einen Fehler gemacht; falls ja, muss ich das melden?