WISO Steuer-Sparbuch macht zwei EÜR, eine Anlage S - Finanzamt ignoriert eine Einkunftsart

  • Bei meiner Einkommenssteuererklärung 2021 habe ich mehrere Einkünfte:

    1. Ich habe eine Festanstellung.
    2. Ich bin freiberuflich tätig (angemeldet), aber nicht als Kleinstunternehmen, d.h., ich mache eine Umsatzsteuererklärung. Hier hat mein Steuerprogramm eine Anlage EÜR (bei "Rechtsform des Betriebs" hat das Programm "Freier Beruf" angegeben) angelegt und den Betrag von 4000 Euro, nach Abzug von Betriebsausgaben, in der Anlage S eingetragen in die Zeile 4 "aus freiberuflicher Tätigkeit".
    3. Ich bin als Lehrbeauftragter an einer Hochschule tätig. Hier habe ich 5000 Euro bekommen. Das Steuerprogramm hat eine zweite EÜR (bei "Rechtsform des Betriebs" hat das Programm "Angehörige(r) der freien Berufe" angegeben) angelegt davon 3000 Euro als Steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterpauschale) angeben und die restlichen 2000 Euro (keine Betriebsausgaben) in die Anlage S eingetragen in die Zeile 10 "aus sonstiger selbständiger Arbeit (z. B. als Aufsichtsratsmitglied)".

    Das Steuerprogramm hat in den EÜRs die selbe "(Betriebs-)Steuernummer" angegeben. Ich habe eine einzige Anlage S mit der Steuernummer, die auch bei beiden Anlagen EÜR angegeben sind. Die 4000 Euro und die 2000 Euro sind in der Anlage, wie oben beschrieben, eingetragen.


    (Die Euro-Werte hier sind natürlich nicht die echten Werte, aber die Größenordnungen stimmen.)


    Im Bescheid des Finanzamt, hat das Finanzamt hat jetzt die 4000 Euro versteuert, aber die 2000 Euro nirgends aufgeführt. Das kommt mir komisch vor. Wieso wurden die 2000 Euro nicht besteuert?


    Hat mein Steuerprogramm oder ich einen Fehler gemacht? Falls, ja, was wäre richtig gewesen?


    Hat das Finanzamt einen Fehler gemacht; falls ja, muss ich das melden?

    • Offizieller Beitrag

    Festanstellung

    freiberuflich tätig (angemeldet)


    Ich bin als Lehrbeauftragter an einer Hochschule tätig. Hier habe ich 5000 Euro bekommen. Das Steuerprogramm hat eine zweite EÜR (bei "Rechtsform des Betriebs" hat das Programm "Angehörige(r) der freien Berufe" angegeben) angelegt davon 3000 Euro als Steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterpauschale) angeben und die restlichen 2000 Euro (keine Betriebsausgaben) in die Anlage S eingetragen in die Zeile 10 "aus sonstiger selbständiger Arbeit (z. B. als Aufsichtsratsmitglied)".

    nebenberuflich

    Im Bescheid des Finanzamt, hat das Finanzamt hat jetzt die 4000 Euro versteuert, aber die 2000 Euro nirgends aufgeführt. Das kommt mir komisch vor. Wieso wurden die 2000 Euro nicht besteuert?

    Weil das FA eben ggf. auch zu Gunsten prüft: § 3 Nr. 26 EStG

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „WISO Steuersparbuch macht zwei EÜR, eine Anlage S - Finanzamt ignoriert eine Einkunftsart“ zu „WISO Steuer-Sparbuch macht zwei EÜR, eine Anlage S - Finanzamt ignoriert eine Einkunftsart“ geändert.
  • Hallo miwe4,

    ich bin aus deiner Antwort leider nicht schlau geworden.


    1. Du hast einige Abschnitte zitiert und dann "nebenberuflich" darunter geschrieben. Was willst du mir damit sagen? :) Ja, es stimmt, dass ich 2. und 3. nebenberuflich mache, aber ich muss das doch trotzdem versteuern, richtig? Die 4000 Euro aus 2. wurden ja auch versteuert.
    2. Der Link § 3 Nr. 26 EStG führt zu einem sehr langen Dokument. Auf welche Stelle beziehst du dich? §3 Nr. 26 EStG besagt ja, dass von den 5000 Euro aus meiner Einkunft 3, die 3000 Euro nicht versteuert werden müssen. Das habe ich ja selbst geschrieben. Die Frage war aber, warum das Finanzamt auch die übrigen 2000 Euro nicht versteuert hat.
  • Fast so. Der Unterschied zu dem, was du gepostet hast ist, dass ich im dritten Bild (freiberuflich + nebenberuflich 3_26 3 .png) in der Zeile 11 nichts stehen habe, aber dafür in den Zeilen 14-16 der (ersten) EÜR etwas stehen habe, so dass dann in der Zeile 22 der (ersten) EÜR 4000 EUR steht. Ich bin nämlich kein Kleinunternehmer (was ich mache damit ich Vorsteuer abziehen kann). Die Zeilen 23-109 sind auch teilweise gefüllt.


    Von dem was ich sonst so gelesen habe, könnte es sein, dass ich einen Fehler gemacht haben, nämlich, dass beide EÜRs die selbe Steuernummer haben.