Rente + EPP Energiepreispauschale (Belegabruf)

  • Moin,


    zum Thema erhaltene EPP folgende Frage:


    Im Rentenbescheid wird angegeben:


    “Eine gegebenenfalls aufgrund des Rentenbezugs ausgezahlte EPP ist in dieser Information nicht enthalten.

    Der Betrag wird jedoch ebenfalls an die zuständige Landesfinanzverwaltung übermittelt.

    Eine zusätzliche Bescheinigung darüber erteilen die Rentenversicherungsträger nicht“.


    Diesbezüglich ist im Steuer-Sparbuch die Frage eingefügt: “Wurde 2022 die ruhestandsbezogene EPP ausgezahlt?“


    Mit “Ja“ beantwortet.


    In der ausgedruckten Auflistung finde ich aber nicht diese Frage bzw. Beantwortung.


    Gruß


    Kalau

    • Offizieller Beitrag

    Diesbezüglich ist im Steuer-Sparbuch die Frage eingefügt: “Wurde 2022 die ruhestandsbezogene EPP ausgezahlt?“

    Mit “Ja“ beantwortet.

    In der ausgedruckten Auflistung finde ich aber nicht diese Frage bzw. Beantwortung.

    Die 300€ werden dann doch zutreffend in der Steuerberechnung sowie in den detaillierten Anlagen dazu (berufsbezogene Energiepreispauschale) berücksichtigt und versteuert. Passt doch alles.

  • Hallo miwe4,


    und vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Da passt was nicht!


    Im WISO Steuer-Sparbuch unter "Sonstige Angaben - Energiepreispauschale EPP" ist angegeben: Automatisch berücksichtigt............."Die Zahlung ist in der Bescheinigung des Rententrägers enthalten und wird somit bei der Steuer berücksichtigt."


    Sie ist aber im Bescheid der Rentenversicherung nicht enthalten!


    Warum ist dann im Bereich "Rente" die Frage enthalten, ob man die EPP erhalten hat? Die Frage und auch nicht mein "Ja" ist im Elster-Entwurf (Ausdruck) enthalten. Warum nicht? Wenn ich den so absende ist es Steuerhinterziehung? Beim Finanzamt sieht man nicht das ich den Erhalt bestätigt habe.


    Gruß


    Kalau

    • Offizieller Beitrag

    Im WISO Steuer-Sparbuch unter "Sonstige Angaben - Energiepreispauschale EPP" ist angegeben: Automatisch berücksichtigt............."Die Zahlung ist in der Bescheinigung des Rententrägers enthalten und wird somit bei der Steuer berücksichtigt."

    Ja, in den Erläuterungen bzw. weiteren Ausführungen zur Steuerberechnung ganz unten.


    Warum ist dann im Bereich "Rente" die Frage enthalten, ob man die EPP erhalten hat? Die Frage und auch nicht mein "Ja" ist im Elster-Entwurf (Ausdruck) enthalten. Warum nicht? Wenn ich den so absende ist es Steuerhinterziehung? Beim Finanzamt sieht man nicht das ich den Erhalt bestätigt habe.

    Weil die amtlichen Vordrucke insoweit nicht mehr geändert wurden (und die Programme bei den Rentenversicherungsträgern auch nicht) und die Inanspruchnahme dem FA sicherlich auf gesondertem Weg mitgeteilt wird. Du hast wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, weshalb Dich die Software direkt auf der ersten Seite der Rentenmasken diesbezüglich um eine konkrete Info bittet. Dies eben auch, um Dir eine zutreffende Steuerberechnung liefern zu können.


    Also einfach machen, was Di das Programm bei Erstellung der Erklärungen fragt.

  • So einfach geht das nicht. Ich beantworte ja alles was mich das Programm fragt. Aber Frage und Antwort wird ja nicht per Elster-Formular übermittelt.

    Erstmals wieder Papierausdruck und mit Begleitschreiben, mit Hinweis zum Thema EPP, per Post zum Finanzamt.

    • Offizieller Beitrag

    Es wird sicherlich das übermittelt, was das Elstermodul der Finanzverwaltung (!) fordert und zulässt. Alles andere musst Du den Buhl-Support oder, besser noch, den Elsterbeauftragten der Finanzverwaltung fragen.

    • Offizieller Beitrag

    Eine zusätzliche Bescheinigung darüber erteilen die Rentenversicherungsträger nicht“.

    Doch, die Deutsche Rentenversicherung Bund übermittelt auch das. Und auch mit dem Belegabruf der Software wird dieser Beleg abgerufen und mit entsprechendem zutreffenden Kreuzchen programmgesteuert ausgewertet. Ich hatte gerade den ersten Fall vor mir.


  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „WISO Steuer-Sparbuch: Rente + EPP“ zu „Rente + EPP Energiepreispauschale (Belegabruf)“ geändert.