Moin,
zum Thema erhaltene EPP folgende Frage:
Im Rentenbescheid wird angegeben:
“Eine gegebenenfalls aufgrund des Rentenbezugs ausgezahlte EPP ist in dieser Information nicht enthalten.
Der Betrag wird jedoch ebenfalls an die zuständige Landesfinanzverwaltung übermittelt.
Eine zusätzliche Bescheinigung darüber erteilen die Rentenversicherungsträger nicht“.
Diesbezüglich ist im Steuer-Sparbuch die Frage eingefügt: “Wurde 2022 die ruhestandsbezogene EPP ausgezahlt?“
Mit “Ja“ beantwortet.
In der ausgedruckten Auflistung finde ich aber nicht diese Frage bzw. Beantwortung.
Gruß
Kalau