Wo sind die Reisekosten für Selbstständige ins Ausland einzugeben?

  • Das mag ein wenig kompliziert sein, zumindest ist es das für mich als Amerikaner, der in Deutschland lebt und im Auftrag eines amerikanischen Unternehmens arbeitet.


    Nur kurz zum Hintergrund: Ich gelte als Selbstständiger, aber mein Einkommen ist umsatzsteuerbefreit. Ich habe eine Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis, und alle Einkommenssteuern werden an das deutsche Finanzamt abgeführt.


    Im Jahr 2022 habe ich eine Reise in die USA unternommen, um mich mit den Mitarbeitern der Firma zu treffen, bei der ich unter Vertrag stehe, und um anstehende Projekte zu besprechen. Die Reise umfasste auch 4 persönliche Tage, um meine Kinder in den USA zu besuchen (66,7% geschäftlich / 33,33% privat).


    Ich kann die richtigen Eingabemasken nicht finden, um alle Ausgaben und Kostenzuweisungen im Abschnitt "Selbständige > Freiberufliche und selbständige Arbeit" einzugeben.


    Im Bereich "Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre" hat die Software zwar die perfekte Schnittstelle, aber leider trifft keine davon auf mich zu.


    Für jede Hilfe wäre ich dankbar.

    • Offizieller Beitrag

    ... der in Deutschland lebt und im Auftrag eines amerikanischen Unternehmens arbeitet.

    Ich gelte als Selbstständiger

    Wer sagt das?


    ... aber mein Einkommen ist umsatzsteuerbefreit.

    Und auf welcher Grundlage? Ein Unternehmer würde ggf. dem deutschen Umsatzsteuerrecht unterliegen und eine bestimmte Staatsangehörigkeit ist dafür irrelevant.


    Du solltest vielleicht doch lieber einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu einer eingehenden steuerlichen Erstberatung aufsuchen. Im Übrigen bleiben Reisekosten immer Reisekosten.

  • Ich danke Ihnen für die Antworten. Das Finanzamt hat mich als Selbstständigen eingestuft, also nehme ich sie in diesem Punkt beim Wort. Das Gleiche gilt für die Umsatzsteuer, sie haben mir bestätigt, dass diese befreit ist. Dies ist mein drittes Jahr, in dem ich hier in Deutschland meine Einkommenssteuererklärung abgebe, also bin ich mit dem Verfahren vertraut.


    Alles, was ich gesucht habe, war die Eingabemaske für die Reisekosten, aber ich glaube, ich habe es herausgefunden.


    Nochmals vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Ich danke Ihnen für die Antworten. Das Finanzamt hat mich als Selbstständigen eingestuft, also nehme ich sie in diesem Punkt beim Wort. Das Gleiche gilt für die Umsatzsteuer, sie haben mir bestätigt, dass diese befreit ist.

    Das steht aber nicht so in Deinem Eingangspost und hätte Rückfragen erspart.


    Dies ist mein drittes Jahr, in dem ich hier in Deutschland meine Einkommenssteuererklärung abgebe, also bin ich mit dem Verfahren vertraut.

    Na dann.