Angestellter Rechtsanwalt: Vermögenschadenshaftpflicht bezahlt vom AG

  • Hallo Zusammen,


    ich bin gerade am Vorbereiten der nächsten Steuererklärung und komme hier bei einem Thema nicht weiter.


    Folgender Sachverhalt:

    Meine Frau ist aktuell bei einer Rechtsanwaltskanzlei als Rechtsanwältin im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Dabei bekommt Sie ein regelmäßiges Gehalt bezahlt.

    Zusätzlich dazu übernimmt der AG eine sog. Vermögenschadenshaftpflicht (= Berufshaftpflicht) von ihr.


    Nach meinen Recherchen wird das als Sachbezug gewertet, heißt durch die Übernahme des AGs ihrer Berufshaftpflicht erhält sie einen geldwerten Vorteil.


    Folgende zwei Fragen dazu:

    - Ist mein Verständnis korrekt?

    - Wo genau trage ich das in der WISO Software ein?


    Ich würde mich freuen, wenn mir bei dem Problem jemand konkret weiterhelfen könnte. Vielen Dank!

  • Da deine Frau hier keinerlei eigene Ausgaben hat - was willst du hier ansetzen? Sie hat einen Vorteil gegenüber selbständig tätigen Anwälten, der wird versteuert. Aber ohne eigene Ausgaben kein Ansatz als Werbungskosten.

  • Ich möchte ja nichts zum absetzen angeben. Das war ja nicht die Frage. Ich habe gefragt, ob die Übernahme durch den AG in der Steuererklärung angegeben werden muss. Denn der AG bezahlt ihr ein Gehalt was über die Lohnsteuerbescheinigung erfasst wird + einen Versicherungsbeitrag.


    Wenn ich das nirgends angeben muss ist das für mich auch okay.


    Ich hatte es nur so interpretiert dass sie dadurch einen geldwerten Vorteil erhält und da bin ich mir unsicher ob man das nicht angeben müsste.

    • Offizieller Beitrag

    Zusätzlich dazu übernimmt der AG eine sog. Vermögenschadenshaftpflicht (= Berufshaftpflicht) von ihr.

    Nach meinen Recherchen wird das als Sachbezug gewertet, heißt durch die Übernahme des AGs ihrer Berufshaftpflicht erhält sie einen geldwerten Vorteil.

    Das muss doch der AG prüfen und entsprechend sollte sich das auch aus der Lohnsteuerbescheinigung der Ehefrau ergeben. Der AG prüft, on insoweit steuerpflichtiger oder steuerfreier Arbeitslohngegeben ist. Und danach richtet sich dann auch, ob und ggf. in welcher Höhe die Ehefrau ansetzen kann bzw. darf.


    Aber ohne eigene Ausgaben kein Ansatz als Werbungskosten.

    Was ja noch nichts darüber besagt, wer Versicherungsnehmer und somit beitragszahlender Teil ist.

    Zusätzlich dazu übernimmt der AG eine sog. Vermögenschadenshaftpflicht (= Berufshaftpflicht) von ihr.

    • Offizieller Beitrag

    Sofern der AG es als steuerpflichtigen Arbeitslohn behandelt hat, ja. Sollte sich aber auch problemlos aus jeder Lohnabrechnung ersehen lassen.

  • Habe ich dann oben mal als für Dich erledigt markiert. Das macht eigentlich jeder Themenstarter selber. ;)

    Danke für den Hinweis. Ich bitte um Nachsicht. Mit Erkältung Steuererklärung machen ist schon anstrengend genug. Da vergisst man die ein oder andere Regel gleich wieder, wenn man neu in einem Forum ist. Ich werde mich aber nochmal in Ruhe mit den Formalitäten und Regeln befassen wenn ich fit bin. Ich empfand die Hilfestellung hier als sehr angenehm und schnell, sodass ich mich von nun an öfter hierher verirren werde. ;)