Angaben WISO:Steuer Mac bei Kindern (getrennt lebende Eheleute)

  • Guten Tag,


    ich habe die Forensuche bemüht, aber bislang keine Antwort gefunden, die mich erleuchtet hat. Auch die in WISO:Steuer Mac integrierte Hilfe hat mir nicht weitergeholfen. Steuern, ein Buch mit sieben Siegeln für mich. Bislang konnte ich mich aber gut durchschlagen damit, nun hat sich meine Lebenslage jedoch geändert und ich weiß nicht, wie ich was angeben muss. Deswegen probiere ich es mit einem eigenen Thread und hoffe, ihr dürft und könnt mir helfen.


    Kurze Facts:

    - Verheiratet, jedoch getrennt lebend seit Dezember 2021

    - Zwei Kinder

    - Aufteilung festgelegt: ~35% Papa und ~65% Mama; Teilweise bei Krankheit oder Ferien "dynamischer" gehalten

    - Kinder bei Mutter lebend und dort gemeldet (also nicht bei mir)

    - Kindesunterhalt wird nach Düsseldorfer Tabelle gezahlt, entsprechend Kindergeld anteilig angerechnet

    - Dabei auch im ersten Halbjahr 2022 die Kita-Kosten eines Kindes 50/50 geteilt und zusätzlich zum Kindesunterhalt bezahlt


    Nun möchte ich das Ganze dem Finanzamt per WISO:Steuer Mac darstellen. Bei Persönliches > Kinder habe ich beide Kinder entsprechend angegeben und unter "Kindschaftsverhältnis zu einer weiteren Person" muss ich nun entsprechend die Daten der Mama eingeben.


    1. Wir haben ja die "fixe Aufteilung" von ~35% / ~65%. Zu den Unterhaltsverpflichtungen zählt ja aber nicht nur die Betreuungszeit an sich, sondern auch zum Beispiel die Unterhaltszahlung, richtig? Also müsste ich entsprechend bei "Hat die Mutter die Unterhaltsverpflichtungen gegenüber […] zu weniger als 75% erfüllt" mit "Nein" (im Screenshot ist noch "Ja" angekreuzt) beantworten, richtig?

    Das heißt aber dann aber auch, dass die Mutter die Übertragung der vollen Freibeträge sowie des Betreuungsfreibetrag nicht beantragen kann und daher ich beides alles mit "Nein" beantworten kann, oder?


    2. Was muss ich bei "Haushaltszugehörigkeit und Wohnsitz" ankreuzen? Meine Kinder gehörten nicht zum Haushalt, aber wir haben uns die Betreuung ja mehr oder weniger aufgeteilt? Ich hätte hier also "Ja" angekreuzt. Das Problem ist, dass beim Punkt "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" meine Kinder nicht in der gemeinsamen Familienwohnung gemeldet waren und dann im Programm als Info steht, dass ich dem Finanzamt wahrscheinlich nachweisen muss, dass meine Kinder tatsächlich zum Haushalt gehörten. Denn meine Kinder sind ja nicht bei mir gemeldet. Wie soll ich das also nachweisen? Oder muss ich bei "Haushaltszugehörigkeit und Wohnsitz" angeben, dass meine Kinder nicht zu meinem Haushalt gehörten? Wenn ich das mache, vermindert sich die Erstattung um mehr als 2/3, hat dies seine Richtigkeit? Oder muss ich dann einen Teil des Jahres als Haushaltszugehörigkeit angeben und wenn ja, wie definiere ich diesen Zeitraum?



    3. und letzte Frage: Ich habe ja Kindesunterhalt gezahlt. Dabei wurde auch das Kindergeld zur Hälfte angerechnet. Muss ich also jetzt angeben, dass meine Kinder Kindergeld von Januar bis Dezember ausgezahlt bekommen haben? Ja, oder?


    Es wäre super, wenn ihr mir helfen dürft und könnt und bedanke ich für jede hilfreiche Antwort.


    Grüße

    Fabian

    • Offizieller Beitrag

    Zu den Unterhaltsverpflichtungen zählt ja aber nicht nur die Betreuungszeit an sich, sondern auch zum Beispiel die Unterhaltszahlung, richtig?

    Das eine hat mit dem anderen doch nichts zu tun und ist jedes für sich zu betrachten.


    Also müsste ich entsprechend bei "Hat die Mutter die Unterhaltsverpflichtungen gegenüber […] zu weniger als 75% erfüllt" mit "Nein" (im Screenshot ist noch "Ja" angekreuzt) beantworten, richtig?

    Die Kinder leben bei der Mutter, womit diese ihre Unterhaltspflicht zu 100% erfüllt.


    Die Kinder sind mit Hauptwohnsitz bei der Kindesmutter gemeldet mit den daraus resultierenden einkommensteuerlichen Konsequenzen. Aus Deiner Sicht sind das ganz normale Zahlkinder, so wie wir es im Forum schon oft beschrieben haben.

  • Es gibt auch vor jeder Frage so ein kleines Fragezeichen - einfach einmal anklicken und lesen. Hilft in vielen Fällen

  • Danke für eure schnellen Antworten!

    Es gibt auch vor jeder Frage so ein kleines Fragezeichen - einfach einmal anklicken und lesen. Hilft in vielen Fällen

    Habe ich bei allen Punkten ehrlich gemacht, aber ich stelle mich beim Thema Steuern anscheinend ziemlich doof an, zumindest hat mir die weitergehende Erklärung nichts gebracht.


    Okay, entsprechend habe ich bei beiden Kindern beim Punkt "Hat die Mutter die Unterhaltsverpflichtung […] zu weniger als 75% erfüllt mit "Nein" angekreuzt. Das mit den Zahlkinder hatte ich durch die Forumssuche so schon gelesen aber noch nicht so ganz verstanden. Denn im Programm steht im Hinweis auch "Ein Kind kann zu mehreren Haushalten gehören, wenn die Eltern beispielsweise getrennt lebend und das Kind abwechselnd bei seinen Elternteilen wohnt". Das tun sie im Endeffekt ja - jeden Mittwoch und jedes zweite Wochenende von Freitag bis Montag morgens - nur mit dem Unterschied, dass sie weiterhin bei der Mutter gemeldet waren und sind. Wenn ich dich also richtig verstanden habe, muss ich dennoch angeben, dass meine Kinder nicht zu meinem Haushalt gehörten (auch nicht teilweise) und mit 2/3 des Steuerverlustes leben?

    Wenn ja, was wäre steuerlich die Alternative für die Zukunft für mich? Die Kinder jedes halbe Jahr ummelden im Wechsel Mama und Papa? Soweit ich das richtig ergoogelt habe, kann man ja die Kinder nicht bei beiden Elternteilen gleichzeitig melden…? Denn wenn ich jetzt mal von meiner Steuererklärung ausgehe, heißt es für mich, dass die Mutter diese hohen "Steuerverluste" nicht hat.


    Noch das Letzte: Muss ich jetzt angeben, dass ich Kindergeld ausgezahlt bekommen habe? Ich habe es nicht auf mein Konto bekommen, aber es wurde mit der Unterhaltszahlung verrechnet, entsprechend muss ich dies doch bejahen?