Ich habe irgendwo gelesen, daß man maximal 30 PDF Belege digital einreichen kann, bzw. daß es eine Begrenzung der Gesamtgröße der Belege (z.B. 100 MB) gibt. Ist das noch so, und wenn ja, wo liegen die Grenzen?
Besten Dank!
Ich habe irgendwo gelesen, daß man maximal 30 PDF Belege digital einreichen kann, bzw. daß es eine Begrenzung der Gesamtgröße der Belege (z.B. 100 MB) gibt. Ist das noch so, und wenn ja, wo liegen die Grenzen?
Besten Dank!
Gesamtgröße der Belege (z.B. 100 MB)
Eher nicht. Mein Kenntnisstand liegt bei ca. 10MB Dateigröße bzw. bei mehreren Dateien insgesamt ca. 14MB.
Siehe z.B.: Einreichen von Belegen - Quelle FinVerw Sachsen
Ist das noch so,
da musst Du nochmal in Deiner Irgendwoquelle nachlesen.
Mir ist dahingehend nichts bekannt.
Aber bei durchschnittlich 150 kb pro PDF-scan müsstest du ganz schon Belege stapeln um auf 100 MB zu kommen
In den ELSTER FAQ findet man dazu:
Beschränkungen für Anhänge:
In den ELSTER FAQ findet man dazu:
Beschränkungen für Anhänge:
- Je Anhang sind maximal 100 PDF-Seiten zulässig. Bitte beachten Sie, dass ansonsten Ihr Beleg ohne weitere Rückmeldung gelöscht wird.
- maximale Dateigröße je Anhang: 10,4 MB
- maximale Dateigröße aller Anhänge: 14 MB
- maximale Anzahl an Anhängen: 20
Hm, also da kommt man ja nicht weit. Gelten diese Beschränkungen nur für das Elster Formular "Belegnachreichung"? Benutzt WISO Steuer eine Schnittstelle, über die mehr Dateien übertragen werden können (NACHDIGAL)?
Hm, also da kommt man ja nicht weit. Gelten diese Beschränkungen nur für das Elster Formular "Belegnachreichung"?
Immer, ansonsten würde da entsprechendes stehen. Und die Größe reicht grundsätzlich auch. Vorrangig ist ja nicht ohne Grund die beleglose Erklärung. Und PDFs kann man ja auch noch verkleinern. Es ist aber nicht Sinn dieser Funktion, hunderte Belege an das FA zu senden. In solchen Fällen wird sich das FA ggf. auch immer mal die Originale anschauen wollen.
Immer, ansonsten würde da entsprechendes stehen.
Davon würde ich auch ausgehen.
Wäre es nicht sinnvoll, auf https://www.buhl.de/steuer/rat…ge-nachreichen-finanzamt/ auf die Restriktionen aufmerksam zu machen? Ich lese die Seite so, daß man unbegrenzt auf digitale Belege umstellen kann. Aber anscheinend lohnt es sich ja nicht, mehr als 20 Anhänge mit WISO Steuer zu erfassen.
Und wenn es nicht für alles geht, frage ich mich sowieso, ob es sinnvoll ist, nur einen Teil der Belege digital zu verwalten. Halb analog, halb digital ist auch unübersichtlich.
Wäre es nicht sinnvoll, auf https://www.buhl.de/steuer/rat…ge-nachreichen-finanzamt/ auf die Restriktionen aufmerksam zu machen?
Sicher, wenn sie den Autoren der Texte bekannt sind. Du solltest den Buhl-Support darauf aufmerksam machen und einen entsprechenden Vorschlag da anbringen (auch für die Programmhilfe etc.).
Ich lese die Seite so, daß man unbegrenzt auf digitale Belege umstellen kann.
Über Begrenzungen wird keine Aussage getroffen. Das heißt aber nicht automatisch, daß es keine gibt.
Aber anscheinend lohnt es sich ja nicht, mehr als 20 Anhänge mit WISO Steuer zu erfassen.
Wieso? Du kannst die doch ggf. zusammenführen in PDF's á 100 Seiten (und Berücksichtigung der anderen Limits).
Und wenn es nicht für alles geht, frage ich mich sowieso, ob es sinnvoll ist, nur einen Teil der Belege digital zu verwalten. Halb analog, halb digital ist auch unübersichtlich.
Was Du digital verwaltest und was das FA letztlich sehen möchte, dass sind doch zwei paar Schuh. Was möchtest Du denen für Unmengen an Belegen senden? Verstehe ich nicht.
Was Du digital verwaltest und was das FA letztlich sehen möchte, dass sind doch zwei paar Schuh. Was möchtest Du denen für Unmengen an Belegen senden? Verstehe ich nicht.
Ich stelle mir das so vor:
Außér Spenden musst du nichts beifügen - es gibt schon seit einigen Jahren die Änderung auf die Belegvorhaltepflicht. Nur wenn das Finanzamt einen Beleg sehen will, fordert es dich auf, diesen Beleg einzureichen. Da ein Großteil der Erklärungen inzwischen maschinell bearbeitet werden, würden die Belege sowieso nicht zur Kenntnis genommen und möglicherweise kommst du auf diese Art und Weise in den Topf der "zu prüfenden Erklärungen".
Die EÜR wird als Anlage EÜR und AVEÜR elektronisch übermittelt.