Ich bin freischaffender Künstler/Designer und habe ein Atelier 36 km von meinem Wohnort entfernt. Ich fahre montags dorthin und freitags zurück zu meinem Wohnort, fahre also NICHT täglich hin und her, sondern nur einmal wöchentlich. Ich habe die Möglichkeit in meinem Atelier zu übernachten. Dass ich die Entfernungspauschale insofern pro Woche nur hälftig abrechen kann, ist mir klar – aber wo trage ich das in "WISO Steuer" in der Maske ein? Würde mich über Tipps freuen!
Fahrten hin zur "ersten Tätigkeitsstätte" einmal zu Beginn der Woche und zurück zum Wohnort einmal am Ende der Woche
- and.now
- Erledigt
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miwe4
Hat das Thema aus dem Forum Einkommensteuer nach WISO Steuer-Sparbuch verschoben. -
Dass ich die Entfernungspauschale insofern pro Woche nur hälftig abrechen kann, ist mir klar – aber wo trage ich das in "WISO Steuer" in der Maske ein?
Wo ist denn da das Problem? Wird doch konkret abgefragt, z.B. hier:
Und etwaige Infos dazu kann man in den ergänzenden Angaben zur Erklärung tätigen.
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Hallo miwe4, ganz herzlichen Dank. Als Laie denke ich manchmal zu kompliziert.
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Gerne.