Steuer Abruf Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung werden rot markiert!
- Shelly
- Erledigt
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Warum wir 0€ nicht akzeptiert?
Weil das eine ohne das andere keinen Sinn macht.
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Ok. D.h. ich gebe den Versorgungsbezug einfach nicht an, bzw. übernehme die Bescheinigung einfach nicht. Richtig?
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Das solltest Du mal mit Deinem Arbeitgeber bzw. der Zahlstelle abklären. Hier kennt ja (bisher) niemand den Sachverhalt dazu.
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Mach ich. Danke für den Rat!
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Gerne. Kannst ja gerne mal Rückmeldung an dieser Stelle geben.
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Ich habe auch das Problem mit der Fehlermeldung.
Habe mit Finanzamt und Buhl Hotline telefoniert und bin etwas weitergekommen.
Ausgangssituation:
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Für mich nutze ich das Steuersparbuch schon länger,
nun möchte ich es auch für meine Mutter (Rentnerin) machen.
Meine Mutter hat 3 Einkommen:
- Firmenrente
- Firmenpension
- Normale Altersrente
Datenerfassung:
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Für die Einkommen wurden die Daten automatisch importiert:
- Lohnsteuerbescheinigung (Firmenrente)
- hier gibt es ein Feld "Bemessungsgrundlage" das mit einem Wert>0 automatisch gefüllt wurde (Feld 29)
- dieses entspricht dem Feld: Anlage N Zeile 12 Feld 201
- Rente aus gesetzlicher RV (normale Rente)
- Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen (Firmenpension)
- auch hier gibt es ein Feld "Bemessungsgrundlage" das mit einem Wert=0 automatisch gefüllt wurde
- dieses entspricht dem Feld: Anlage R-AV Zeile 6 Feld 502
- Für den Test mache ich keine weiteren Eingaben
Datenprüfung:
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In der Maske "Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen"
gibt es ein Feld "Bemessungsgrundlage" und da steht 0 EUR drinnen.
Hier kommt auch bei mir die Fehlermeldung, dass ich was eingeben muss.
Anruf beim Finanzamt:
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Wenn in Anlage N eine Bemessungsgrundlage eingetragen ist,
darf in Anlage R-AV nicht nochmal eine Bemessungsgrundlage eingetragen werden.
(hab aber nicht genau verstanden warum)
Vorläufiges Fazit (bitte korrigiert mich wenn ich daneben liege):
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1. Wenn ich davon ausgehe, dass die Werte die automatisch importiert wurden korrekt sind -
was mir auch das Finanzamt bestätigt hat - dann ist die Fehlermeldung von Buhl nicht richtig.
2. Die Nachzahlung, die Buhl berechnet ist viel zu hoch, wenn man 0 EUR Bemessungsgrundlage in der Maske mit dem Fehlermeldung einträgt weil:
- Laut Fehlermeldung muss man ja was eintragen und wenn nicht, darf man sich über eine falsche Berechnung nicht wundern
- Meine Mutter nie so viel nachzahlen musste
- Wenn ich 1€ Bemessungsgrundlage oder z.B. 5000 EUR Bemessungsgrundlage eingebe, ist die Nachzahlung vergleichbar wie sonst, nur bei 0 EUR explodiert die Nachzahlung
Ich schließe daraus, dass Buhl hier die SW nachbessern muss.
Oder was meint ihr?
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Oder was meint ihr?
Warum wir 0€ nicht akzeptiert?
Weil das eine ohne das andere keinen Sinn macht.
Ansonsten: Was soll die Anlage N mit der Anlage R-AV gemein haben? Das sind zwei paar Schuh.
Fragen zum Forum
Screens einfügen - Anleitung für Vorgehen mit dem Windows 7 Snipping–Tool
Burning Board 3.0: Screenshots in einem Forumsbeitrag einbinden -
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Die selbe Fehlermeldung kommt bei mir aber in einem anderen Screen und das ist glaube ich nicht i.O.
Wenn angeklickt ist, dass es sich um einen Versorgungsbezug handelt, ist zwingend auch eine Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag anzugeben.
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Und wieder ein Schritt weiter - Danke für den Hinweis.
Jetzt muss ich nur noch herausbekommen, ob es sich bei den Zahlungen aus dem Firmenpensions-Fond um einen "Versorgungsbezug" handelt.
Laut Onlinehilfe: "Es handelt sich um einen Versorgungsbezug, wenn vom Anbieter eine Bemessungsgrundlage UND ein Kalenderjahr übermittelt wurde"
In der Mitteilung steht ein Kalenderjahr, aber keine Bemessungsgrundlage - daher also eher kein "Versorgungsbezug".
Dann steht aber auch: "Die Angaben sind freiwillig, d.h. es kann sich auch um einen Versorgungsbezug handeln, wenn keine Angaben geliefert wurden"Damit macht die Buhl SW zumindest keinen Fehler.
Ich Google dann mal weiter im Steuerrecht rum
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Eine neue Bescheinigung des Arbeitgeber löste das Problem.
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Eine neue Bescheinigung des Arbeitgeber löste das Problem.