Hallo liebe Experten,
In meinem aktuellen Lohnsteuerzettel sind Einträge in Zeile 10 und Zeile 19.
Muss ich jetzt beide Werte in meiner Steuererklärung deklarieren oder lediglich Zeile 10?
Die Eintragungen stammen vom Verkauf von RSU‘s
Hallo liebe Experten,
In meinem aktuellen Lohnsteuerzettel sind Einträge in Zeile 10 und Zeile 19.
Muss ich jetzt beide Werte in meiner Steuererklärung deklarieren oder lediglich Zeile 10?
Die Eintragungen stammen vom Verkauf von RSU‘s
Die Lohnsteuerbescheinigung ist grundsätzlich 1:1 zu übernehmen.
Ansonsten bitte auch mal die Forumssuche nutzen: RSU - Forumssuche
Das ist schon klar, mir geht es jetzt eher darum die Angaben zu begründen ?
Für Begründungen musst Du schon selber sorgen. Ansonsten s.o. .
Ja auch das leuchtet mir ein Mir geht es eher darum , an welcher Stelle ich dir Angaben in Zeile 10 und 19 auflisten muss?
Mir geht es eher darum , an welcher Stelle ich dir Angaben in Zeile 10 und 19 auflisten muss?
In den Zeilen 10 und 19 natürlich. Hat ja mit den Nachweisen oder Belegen nichts zu tun. Zudem kann man ja ergänzende Angaben zur Erklärung tätigen.
Das ist schon klar, mir geht es jetzt eher darum die Angaben zu begründen ?
Mir geht es eher darum , an welcher Stelle ich dir Angaben in Zeile 10 und 19 auflisten muss?
Na, worum geht es Dir denn nun?
Wenn das vielleicht das Problem ist: diverse Zeilen der LStB werden erst eingeblendet, wenn man es veranlasst:
Es sei denn, es geht Dir um noch etwas anderes.