Werbungskosten / Umzug

  • Hallo zusammen,


    ich habe nach einem konsekutiven Master-Studium in Sachsen zum 15.06.2022 eine erste Berufstätigkeit in Baden-Württemberg aufgenommen. Hierfür stand ein Umzug nach Baden-Württemberg an (Einfache Umzugsstrecke 632 Km). Für die Fahrt hatte ich einen T6 gemietet (Rechnung auf meinen Namen). Zudem half mir mein Vater, der mit seinem privaten PkW einen von mir angemieteten und bezahlten Anhänger zog (mein Umzugsgut hätte nicht in benannten T6 gepasst).


    Natürlich habe ich sämtliche Kraftstoffkosten, die für den Umzug angefallen sind, bezahlt. Zu beachten ist, dass der gemietete Anhänger zum Abholort in Sachsen zurückgebracht werden musste. Ich frage mich nun: Kann ich die Kraftstoffkosten, knapp 400€ in Summe, steuerlich geltend machen, wenn ich eine Beschreibung wie oben beifüge? Denn natürlich erscheinen knapp 200 Liter Diesel für einen einzelnen T6 Transporter auf 600 Km unwahrscheinlich viel - wenn man aber das zweite, private, nicht auf meinen Namen angemeldete Fahrzeug welches den Hänger wieder nach Sachsen zurückbrachte berücksichtigt, macht es Sinn (Gesamtfahrstrecke in etwa 1900 Km).


    Freue mich auf eure Einschätzung.

    • Offizieller Beitrag

    Freue mich auf eure Einschätzung.

    Was hat das mit Programmbedienung zu tun. Auch ansonsten dürfen wir aufgrund des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung leisten. Du hast Dein Programm und machst da entsprechende Angaben und erläuterst das ggf. im Rahmen der ergänzenden Angaben zur Erklärung.