Stromabrechnung bei PV-Anlage

  • Hallo Forum,

    ich weiß nicht so recht, wie ich die Stromkosten für die Mieter ermitteln kann, da ich selbst eine PV-Anlage betreibe. Die vermietete Wohnung wie auch meine haben Stromzähler. Der insgesamt eingekaufte Strom ist von der Menge her weniger als der in beiden Wohnungen verbrauchte, das ist logisch. Für die Betriebskostenabrechnung kann ich daher nicht die vom E-Versorger erstellte Abrechnung verwenden. Wie kommt ihr zu einem akzeptablen Ergebnis und einem Preis für den Strom des Mieters?

  • Wie kommt ihr zu einem akzeptablen Ergebnis und einem Preis für den Strom des Mieters?

    Ich habe (noch) keine PV Anlage.


    Du bekommst vom Versorger eine Rechnung, dort steht drauf, was 1 kWh kostet inkl. MwSt., korrekt?


    Du hast den Verbrauch der Mietwohnung, egal ob eingekauft oder von der Sonne geliefert, korrekt?


    Dann könntest du doch die Kosten für den Mieter berechnen, oder was meinst du genau?

  • Meinst Du, ich soll mir eine fiktive Rechnung erstellen und dort nur den Verbrauch der Mietwohnung ausweisen? Dann wäre das Umlageverfahren "nur auf einen Mieter". Dann müsste ich mir an Hand der Originalrechnung den Preis/kWh= Gesamtbetrag/kWh errechnen. Dann gibt es auch keinen Haus-Gesamtverbrauch. Das klingt nicht schlecht.

  • Das klingt nicht schlecht.

    Eigentlich gehört der Wohnungsstrom nicht in die Nebenkostenabrechnung, denn in der Betriebskostenverordnung ist das nicht enthalten. Enthalten ist der Betriebsstrom der Heizung sowie der Allgemein=Beleuchtungsstrom.


    Wenn du aber den Strom deinem Mieter berechnen willst, dann hast du dessen Verbrauch sicherlich über einen geeichten Zähler gemessen. Und wenn du dann hingehst und willst nur dem Mieter seinen Anteil berechnen, musst du einen Umlageschlüssel anlegen (der ist nicht vorhanden) und als Umlageart "an Mieter" buchen, dann wirst du gefragt, wem du das zubuchen willst, und fertig ist es.


    Ich arbeite mit dem Hausverwalter, dort ist es so ähnlich zu handhaben.

  • Es gibt einen Hauptzähler zum EVU und dann jeweils einen privaten Zwischenzähler für die Wohnungen.

    Die PV speist in beide ZZ ein - richtig?

    Das hängt davon ab, was Du mit dem Mieter vereinbart hast. Die Nutzung des PV Stroms

    könnte in einer höheren Miete enthalten sein, ansonsten wirst Du irgendwie Kosten nachweisen müssen,

    die dann anteilig umgelegt werden. Dann bist Du allerdings Unternehmer und verkaufst Strom.

    Das macht Aufwand in der EkST Erklärung; vllt. geht das nur über einen zu gründenden Betrieb ...

    Die Lösung mt den ZZ ist sehr ungeschickt gewählt - könnte man aber noch umbauen.

    Viel Glück mit dem Mieter.