Versichertenbeiträge als Selbständiger eintragen

  • Ich möchte meine Versichertenbeiträge als Selbständiger eintragen.

    es heßt aber :

    Alles ok!
    WISO Steuer hat Ihre Eingaben überprüft. Wenn Sie hier keine weiteren Eingaben machen möchten, geht’s weiter mit dem nächsten Thema.


    Jo die Eingaben als ich AN war sind eingetragen, die anderen kann ich nirgends mehr eintragen?

    • Offizieller Beitrag

    Bitte keine Sammelthreads oder an ein ganz anderes Thema dranhängen. Vielen Dank.


    Ich habe die Frage in einen neuen Thread verschoben. Aber bitte auch einmal die Forumssuche nutzen oder auch die sehr hilfreiche Programmhilfe/-suche.


    Ansonsten sollte man das Problem etwas näher beschreiben. Was man also warum an welcher Stelle machen möchte.

  • z.B. wenn man bei der KSK ist, wo müssen die gezahlten Beiträge eingetragen werden?

    Bei "Gab es Zahlungen an die gesetzliche Kranken- oder Pflegeversicherung, die weder auf der Lohnsteuerbescheinigung noch auf der Rentenbezugsmitteilung bescheinigt sind?"

    • Offizieller Beitrag

    z.B. wenn man bei der KSK ist, wo müssen die gezahlten Beiträge eingetragen werden?

    Aber bitte auch einmal die Forumssuche nutzen oder auch die sehr hilfreiche Programmhilfe/-suche.

    KSK - Forumssuche

    Künstlersozialkasse - Forumssuche

    • Offizieller Beitrag

    Jo die Eingaben als ich AN war sind eingetragen, die anderen kann ich nirgends mehr eintragen?

    Du wirst erst eine selbständige Tätigkeit anlegen müssen, dann kannst Du dafür auch die KK-Kosten eintragen.

    Er meint die Anlage Vorsorgeaufwand. ;)


  • Jo die Eingaben als ich AN war sind eingetragen, die anderen kann ich nirgends mehr eintragen?

    Du wirst erst eine selbständige Tätigkeit anlegen müssen, dann kannst Du dafür auch die KK-Kosten eintragen.

    Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind nie Betriebsausgaben, immer - wie miwe4 richtig schreibt - bei den Vorsorgeaufwendungen einzutragen und dort gibt es unterhalb der Beiträge aus der Anlage N auch Zeilen für Selbstzahler und privat Versicherte.

    Die Anlage Vorsorgeaufwendungen ist immer sichtbar, auch ohne die Anlage einer selbständigen Tätigkeit. Nur Versicherungen, die für die selbständige Tätigkeit notwendig sind (z. B. Haftpflichtversicherungen bei bestimmten Berufen, Gewerbeversicherungen u.ä. können Betriebsausgaben sein)

  • Hallo,


    Ich nutze die Online Ansicht, ohne Software.

    Falls da die Ansicht eine andere sein sollte...?


    Bin nun folgendermaßen vorgegangen:


    Allgemeine Ausgaben-> Kranken und Pflegeversicherung -> Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungen-> Neuer Eintrag

    Dort dann bei Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung meine Beiträge angegeben.


    Wäre es ratsam eine Kopie der KSK einzufügen, dass die Höhe der Angaben auch stimmen?

    Wenn ja wo genau?


    Eine Berufshaftpflicht kommt bei "Übrige abzugsfähige Versichcerungen" rein?

    Ich habe diese Berufshaftpflichtversicherung ab dem 1.1.2023 abgeschlossen, abgezogen wurde das Geld noch in 2022.

    Darf das dann in diese Steuerklärung oder erst in die 2023?

    • Offizieller Beitrag

    Wäre es ratsam eine Kopie der KSK einzufügen, dass die Höhe der Angaben auch stimmen?

    Das sollte doch dem FA auf elektronischem Wege übermittelt worden sein. Die Bestätigung sollte Dir insoweit doch vorliegen und auch im Belegabruf ggf. ersichtlich sein.


    Eine Berufshaftpflicht kommt bei "Übrige abzugsfähige Versichcerungen" rein?

    Nein, das gehört als Ausgabe zur Einkunftsart. Aber bitte keine Themen mischen und Sammelthreads dieser Art erstellen. Für neue Fragen oder Themen nach Nutzung der Forumssuche ggf. einen neuen Thread erstellen.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.