WISO Steuer 2023: 6-monatiges Pflichtpraktikum erfassen

  • Hallo liebes Forum,


    zuallererst möchte ich sagen, dass ich mich noch nie mit Steuern befasst habe und auch keine Steuernummer habe. Ich habe von August 2022 bis zum 31.01.2023 ein 6- monatiges Pflichtpraktikum gemacht. Eine Lohnsteuerbescheinigung habe ich nicht erhalten und via ELSTER kann ich auch keine abfragen, weil noch nicht Mitte März (bekomme ich überhaupt eine?). Ich habe nur monatliche Entgeltbescheinigungen erhalten. Daher dachte ich ich kann einfach die Höhe meiner Jahresbruttosumme (entnehme ich der Dezemberabrechnung), also bis einschließlich Dezember in das Programm eingeben und der Rest geht automatisch. Krankenkasse wurde zwar bezahlt (also freiwillig als Student), aber da ich mit meinen 8965 Euro Jahreseinkünften (aus dem Praktikum) sowieso unter dem Freibetrag bleibe, dachte ich, ich kann das alles frei lassen. Verlustvorträge gehen ja sowieso nicht, wenn man was verdient hat oder? Ohne Lohnsteuerbescheinigung ist mir das wohl nicht möglich?


    Jetzt weist mich WISO am Ende darauf hin, dass ich alles angeben muss, sonst wird der Höchstbetrag von 1900 Euro angesetzt etc...

    Ich will keine unwahren Angaben machen und habe auch keine Lust auf Stress mit dem Finanzamt, aber ich habe mir das deutlich einfacher vorgestellt. War ich da etwas zu naiv?

    Befreundete Studenten haben was von "maximal 30 Minuten" gemeint und du kannst das Ding direkt abschicken.


    Kurzum: Wie würdet ihr vorgehen, wenn ihr unter dem Jahresfreibetrag seid und einfach nur die bezahlte Lohnsteuer zurückhaben wollt?

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „WISO Steuer 2023 geholt - 6-monatiges Pflichtpraktikum - sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht“ zu „WISO Steuer 2023: 6-monatiges Pflichtpraktikum erfassen“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Eine Lohnsteuerbescheinigung habe ich nicht erhalten und via ELSTER kann ich auch keine abfragen, weil noch nicht Mitte März (bekomme ich überhaupt eine?).

    Kurzum: Wie würdet ihr vorgehen, wenn ihr unter dem Jahresfreibetrag seid und einfach nur die bezahlte Lohnsteuer zurückhaben wollt?

    Wenn Lohnsteuer nach Steuerklasse und Lohnsteuertabelle berechnet wurde, muss es zwingend auch eine elektronische Übermittlung der Daten an das FA und eine Lohnsteuerbescheinigung geben.


    Ich habe nur monatliche Entgeltbescheinigungen erhalten. Daher dachte ich ich kann einfach die Höhe meiner Jahresbruttosumme (entnehme ich der Dezemberabrechnung), also bis einschließlich Dezember in das Programm eingeben und der Rest geht automatisch.

    Nein, so geht das nicht.


    Krankenkasse wurde zwar bezahlt (also freiwillig als Student), aber da ich mit meinen 8965 Euro Jahreseinkünften (aus dem Praktikum) sowieso unter dem Freibetrag bleibe, dachte ich, ich kann das alles frei lassen.

    Vereinfacht gesagt sollte ein steuerlicher Laie immer alles eingeben, was ihm relevant erscheint.


    Verlustvorträge gehen ja sowieso nicht, wenn man was verdient hat oder?

    Was für ein Verlustvortrag?


    Im Übrigen ist dem Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes eine Steuerberatung nicht gestattet. Du solltest mal intensiv mit der Forumssuche sowie der Programmhilfe/-suche nachlesen.

  • Ok danke dir, das hilft schon mal. Also erstmal einen Monat warten, bis die Lohnsteuerbescheinigung via ELSTER abgerufen werden kann?

    Weil ohne das Ding wirds ganz unangenehm, habe ich so das Gefühl. Mein Arbeitgeber hat mir definitiv keine zugestellt.


    Die Forensuche bemühe ich schon ausgiebig^^

    Ich dachte es gibt Dutzende Fälle wie meinen, der ja wirklich simpel ist. Dem ist aber nicht so, leider.

    • Offizieller Beitrag

    Ok danke dir, das hilft schon mal. Also erstmal einen Monat warten, bis die Lohnsteuerbescheinigung via ELSTER abgerufen werden kann?

    Bis 28.02. muss die übermittelt sein.


    Du hast Dich aber im Elsterportal für den Belegabruf registriert, oder? Und auf den monatlichen Lohnabrechnungen steht auch eine Steuerklasse, wahrscheinlich 1, drauf?

  • Genau, Steuerklasse 1 und der Abrufcode für elektronische Bescheinigungen kam auch schon. Alles eingerichtet, aber es sind keine Bescheinigungen auffindbar. Rechts steht auf der ELSTER-Seite als Hinweis, das die Bescheinigungen regelmäßig ab Mitte März vorliegen. Gehe nicht davon aus, das FA vor dem 28.02. eine Sichtung der eingehenden Daten vornimmt, oder? Also denke ich, dass es wirklich Mitte März werden wird.

    • Offizieller Beitrag

    Gehe nicht davon aus, das FA vor dem 28.02. eine Sichtung der eingehenden Daten vornimmt, oder?

    So wird es sein. Allerdings sichtet da erst einmal niemand. Dort interessieren insoweit nur Pflichtveranlagungen.