Finanzamt erkennt Rechnungen nicht an

  • Hallo Leute,


    ich betreibe einen kleinen Online-Bücherhandel als "Kleinunternehmer" mit gebrauchten Büchern seit 2019 von meinem Zuhause aus. Im Jahr 2021 habe ich bei der Stadt wo ich wohne eine Gewerbeerweiterung gemacht und farme/mine eine Kryptowährung ebenfalls "über" dieses Unternehmen. Ich und mein Mann wir sind beide Rentner


    Nun habe ich im Jahr 2021 sowohl für meinen Bücherhandel als auch fürs farming/mining etliches an Hardware angeschafft.


    Für den Verkauf von Büchern musste ich unter anderem ein Neues Handy, Drucker, Monitor und Komponenten für einen Rechner anschaffen (den Rechner habe ich selber zusammengbaut). Monitor und PC dienen als stationärer Arbeitsplatz um Bücher online einstellen zu können


    Desweiteren habe ich Komponenten für meinen Farming-PC zusammengekauft und mit dem farmen angefangen. Um mehr Gewinn machen zu können ist da natürlich noch einiges an Hardware dazu gekommen.

    Gewinne aus dem Kryptofarming wurden in die Steuererklärung eingetragen und auch vom Finanzamt als Einnahme akzeptiert.


    Zudem sind mir für den Betrieb der beiden PCs Stromkosten entstanden.


    Ich habe zunächst meine Steuererklärung ohne Belege eingereicht und eine Gutschrift erhalten mit der Bitte Rechnungen nachzureichen. Dies habe ich dann auch gemacht und per ELSTER alle 29 Rechnungen als PDF eingeschickt.


    Nun habe ich aber einen Brief vom FA bekommen in dem steht:


    "Der Gewinn wurde um die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöht, da es sich bei den eingereichten Rechnungen um etliches Computerzubehör handelt. Es ist nicht ersichtlich, wie dies im Zusammenhang mit einem Buchhandel steht"


    Da war ich erstmal baff! Ich meine, dass es vielleicht nicht sofort ersichtlich ist, wozu man eine bestimmte Komponente benötigt um farmen zu können (hat aber auch nichts mit Bücherhandel zu tun, sondern ist ein zusätzliches Geschäft und wurde durch die Gewerbeerweiterung angezeigt) ist ja in Ordnung. Aber selbst solche Ausgaben wie Drucker, oder Handy, die nunmal für jeden Betrieb unabdingbar sind, das verstehe ich nicht... Hätte ich da ein zusätzliches GEwerbe anmelden sollen für Kryptowährung-Farming. Aber dann verstehe ich nicht, warum selbst solche offensichtlichen Dinge, wie Drucker einfach abgeschmettert wurden?!


    Einspruch werde ich natürlich einreichen und versuchen jede Anschaffung auch zu erklären. Ich habe das Gefühl der Bearbeiter hatte einfach keine Lust sich die Rechnungen anzuschauen...

    Was haltet Ihr davon?


    Grüße

    Wawa

  • Drucker, Handy und Co. haben aber immer auch eine private Nutzung, und wo daher ist der komplette Ansatz sicher schwer zu begründen. Du bist verpflichtet, den Aufwand glaubhaft zu machen (und dabei die private Nutzung zu berücksichtigen).

    Außerdem könnte es sein, dass durch die diversen Zukäufe der Gesamtwert für PC einschließlich Zubehör die 800 Euro-Grenze überschritten hat, dann geht es nur über AfA (erst für 2022 gibt es die Änderung). Es bleibt dir also nichts anderes übrig, als in einem Schreiben die gewerbliche Nutzung zu begründen und einen glaubhaften Aufteilungsschlüssel zu finden. Strom für den PC wirst du auch nur schlecht ermitteln können.

  • Du schreibst "Außerdem könnte es sein, dass durch die diversen Zukäufe der Gesamtwert für PC einschließlich Zubehör die 800 Euro-Grenze überschritten hat, dann geht es nur über AfA (erst für 2022 gibt es die Änderung). "


    Ich glaube das stimmt nicht, es gilt schon für alle Hard- und Software Anschaffungen, die im Jahr 2021 getätigt wurden. Diese können alle sofort abgeschrieben werden.


    Ich habe vor 2021 auch mal einen Laptop zum Einstellen der Bücher gebraucht und dieser wurde ohne Probleme akzeptiert und ich konnte diesen komplett absetzen, unter 800 Euro netto, hier meckerte keiner übereine mögliche Privatnutzung. Zudem wurden einzelne Komponenten für die Rechner über das Jahr verteil zusammen gekauft und liefen nicht über eine Rechnung, sodass einzelne Komponenten zumindest die meisten unter 800 Euro liegen. Alle Ausgaben für die Komponenten und Strom belaufen sich auf etwas 9500 Euro.

    Stromkosten habe ich mit Energiekosten-Messgeräten ermittelt und protokolliert. Wie soll es auch sonst gehen? Sol ich mir etwas einen extra Stromzähler für 2,5k installieren :)


    Wie soll ich den glaubhaft nachweisen, dass ich den Drucker ausschließlich für den Betrieb nutze, was ich eigentlich auch tue und das betrift alle Komponenten.


    Die haben ja nichts genaueres geschrieben, sondern einfach alles mit einem Satz abgeschmettert. Ich werde natürlich auch mal nachfragen, was die genau haben wollen. Es lässt einen einfach nur ratlos zurück und man soll nun raten, was die eigentlich wollen?

    • Offizieller Beitrag

    ich betreibe einen kleinen Online-Bücherhandel als "Kleinunternehmer" mit gebrauchten Büchern seit 2019 von meinem Zuhause aus.

    Desweiteren habe ich Komponenten für meinen Farming-PC zusammengekauft und mit dem farmen angefangen. Um mehr Gewinn machen zu können ist da natürlich noch einiges an Hardware dazu gekommen.

    Gewinne aus dem Kryptofarming wurden in die Steuererklärung eingetragen und auch vom Finanzamt als Einnahme akzeptiert.

    Dir ist aber klar, dass Einnahmen nicht gleich Gewinn ist.


    Zudem ist es ein Unterschied, ob ich zwei getrennte Gewerbe betreibe oder den Rahmen des Unternehmens erweitere. Zudem bei vollkommen artfremden Unternehmen. Somit:

    Hätte ich da ein zusätzliches GEwerbe anmelden sollen für Kryptowährung-Farming.

    Ja. Oder eben dies:

    Im Jahr 2021 habe ich bei der Stadt wo ich wohne eine Gewerbeerweiterung gemacht und farme/mine eine Kryptowährung ebenfalls "über" dieses Unternehmen.

    Wobei Letzteres Dir gleich für Dein gesamtes Unternehmen Ärger einbringen kann. Du hast hoffentlich schon einmal den Begriff der einkommensteuerlichen Liebhaberei irgendwo gehört oder etwas dazu gelesen. Denn wenn ich ansonsten lese

    Online-Bücherhandel als "Kleinunternehmer" mit gebrauchten Büchern .... . Ich und mein Mann wir sind beide Rentner .....

    , dann kommt mir direkt der Begriff Überschusserzielungsabsicht bzw. Totalgewinn in den Kopf. Und bei Eurer Konstellation, jetzt auch noch mit Mining, schwant mir da nichts Gutes.


    Es lässt einen einfach nur ratlos zurück und man soll nun raten, was die eigentlich wollen?

    Was da durch Euer Vorgehen auf Euch zu kommt, hättet Ihr lieber einmal vorab mit einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe abklären sollen, denn eine Überschusserzielungsabsicht ist dem FA nicht so leicht zu erklären. Auch ohne Kenntnis aller Zahlen sehe ich nicht den Weg Richtung Totalgewinn.


    Da zumindest dem Forum eine Steuerberatung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes aber nicht gestattet ist, schließe ich den Thread und bitte insoweit um Verständnis.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.