Januarmiete bereits im Dezember erhalten - in welches Jahr ansetzen?

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage bezüglich der Anlage V.


    Das Mietverhältnis mit unserem Mieter begann am 01.01.2023. Sowohl Kaution als auch Miete wurden aber bereits Anfang Dezember 2022 bezahlt (der Mieter durfte dafür schon im Dezember einziehen ohne Zusatzkosten).


    In welches Jahr packe ich nun die Miete? In die 2022er Abrechnung, da ich dann die Miete erhalten habe?


    Oder doch in die 2023er Abrechnung, da es ja auch die Miete für Januar ist?


    Danke und Gruß

    Michael

  • Hallo Neuling50,


    vielen Dank für die Antwort, das hat mir geholfen.


    Da ich die Miete ANFANG Dezember bekommen habe (außerhalb der 10-Tages-Frist) muss ich diesen Mieteingang also 2022 versteuern.


    Gruß

    Desert_Igel