Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Anlage V.
Das Mietverhältnis mit unserem Mieter begann am 01.01.2023. Sowohl Kaution als auch Miete wurden aber bereits Anfang Dezember 2022 bezahlt (der Mieter durfte dafür schon im Dezember einziehen ohne Zusatzkosten).
In welches Jahr packe ich nun die Miete? In die 2022er Abrechnung, da ich dann die Miete erhalten habe?
Oder doch in die 2023er Abrechnung, da es ja auch die Miete für Januar ist?
Danke und Gruß
Michael