Energiepreispauschale nicht ausgezahlt, erscheint aber unter "Sonstige Einkünfte"

  • Hallo, ich hoffe, ich bin hier richtig. Ich habe schon die Forumssuche zur Energiepreispauschale befragt, bin aber nicht fündig geworden.

    Ich mache die Einkommensteuer-Erklärung für meinen Mann und mich gemeinsam mit Steuer:Mac. Ich bin selbstständig. Da ich die UStVA per Lastschrifteinzug zahle, konnte ich den Betrag bisher nicht um 300 Euro kürzen und möchte diese dann mit der Steuererklärung "beantragen". Ich habe die EÜR mit dem separaten Modul erstellt und dann die Werte in das Einkommensteuer-Modul importiert. Wenn ich "Vorschau > Steuerberechnung" klicke, stehen bei mir 300 Euro Energiepreispauschale unter "Sonstige Einkünfte", obwohl ich die noch gar nicht bekommen habe. Was habe ich falsch gemacht?

    Bei meinem Mann steht dort richtigerweise 0 Euro, weil es schon weiter oben unter "Bruttoarbeitslohn, davon ausgezahlte bEPP" steht.

    Viele Grüße

    Veronika

    • Offizieller Beitrag

    Hallo, ich hoffe, ich bin hier richtig. Ich habe schon die Forumssuche zur Energiepreispauschale befragt, bin aber nicht fündig geworden.

    Energiepreispauschale - Forumssuche

    EPP - Forumssuche

    FAQ des BMF „Energiepreispauschale (EPP)“ (laufend aktualisiert)

    VII. EPP im Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren - Quelle: FAQ BMF


    Da ich die UStVA per Lastschrifteinzug zahle, konnte ich den Betrag bisher nicht um 300 Euro kürzen und möchte diese dann mit der Steuererklärung "beantragen".

    Was soll das denn mit der UStVA zu tu haben? Das FA wird Eure Vorauszahlungen zur Einkommensteuer (2022/43 - 10.09.2022) entsprechend gekürzt haben.

  • Danke für die schnelle Antwort. Wir zahlen keine Vorauszahlungen zur Einkommensteuer. Ich gebe pro Quartal die Umsatzsteuervoranmeldung ab und das wird per Lastschrift eingezogen. Es geht mir darum, dass das Programm die EPP als Einnahme anzeigt, obwohl ich die 300 Euro nicht erhalten habe. Die Vorauszahlung wurde auch nicht gekürzt seitens FA.

    • Offizieller Beitrag

    Es geht mir darum, dass das Programm die EPP als Einnahme anzeigt, obwohl ich die 300 Euro nicht erhalten habe.

    Dann bekommst sie durch das FA entsprechend nachgezahlt und musst natürlich demgemäß auch versteuern. Einfach mal die schon mehrfach im Forum verlinkten FAQ des BMF lesen.

  • Das weiß ich ja, aber das WISO Programm zeigt sie unter Einkünfte in der Steuerberechnung für 2022 an. Das ist doch falsch, oder stehe ich auf dem Schlauch? Sie würde ja dann erst dieses Jahr ausbezahlt und mit der nächsten Erklärung (für 2023) versteuert werden. Ich habe die FAQ vorher gelesen und wie gesagt auch die Forumsbeiträge.

    • Offizieller Beitrag

    Das weiß ich ja, aber das WISO Programm zeigt sie unter Einkünfte in der Steuerberechnung für 2022 an.

    Das ist so richtig.


    Sie würde ja dann erst dieses Jahr ausbezahlt und mit der nächsten Erklärung (für 2023) versteuert werden.

    Das ist hier nach dem Willen des Gesetzgeber anders geregelt: VIII. Steuerpflicht - Quelle: FAQ BMF

    Zitat

    3. In welchem Jahr ist die EPP zu versteuern?

    Eine Besteuerung erfolgt bei anspruchsberechtigten Arbeitnehmern, denen die EPP über den Arbeitgeber ausgezahlt wurde, über die Lohnbesteuerung in 2022. Arbeitnehmer, die die EPP erst mit der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 geltend machen können (z. B., weil am 1. September 2022 kein gegenwärtiges erstes Dienstverhältnis vorliegt), versteuern die EPP mit der Einkommensteuerveranlagung für 2022, auch wenn die EPP erst in 2023 oder ggf. später zufließt. Das sonst geltende Zu- und Abflussprinzip (§ 11 Einkommensteuergesetz) ist hier nicht anzuwenden.

    Bei selbständig tätigen Anspruchsberechtigten erhöht die EPP die Einkünfte für den Veranlagungszeitraum 2022. Das sonst geltende Zu- und Abflussprinzip ist auch hier nicht anzuwenden.


    Ich verlinke nicht ohne Grund immer wieder in die FAQs des BMF. Man sollte sie dann aber auch mal von vorne bis hinten lesen.


    Freue Dich doch lieber, dass Du sie bekommst. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Gerade bei Selbständigen ist da ja oft ein Unterschied.

    Die 300€ bekommt er ja vom FA ausgezahlt und das ist auch aus der Steuerberechnung der Software schon zu erkennen und wird auch vom Programm erläutert.

  • Blöd ist nur, wenn man die EÜR gesondert erstellt und dann in der Einkommensteuer nur noch das Ergebnis einträgt, wird bei der Steuerberechnung nicht mehr danach gefragt, ob die EPP von den Vorauszahlungen gekürzt wurde oder nicht. Gerade bei nebenberuflich selbständig Tätigen wurden die Vorauszahlungen nicht angepasst und zumindest in der Berechnung von WISO Steuer wird die EPP nicht von der zu zahlenden Steuer abgezogen (zumindest bei mir nicht, obwohl die Vorauszahlungen nicht abgesenkt wurden und ich keine unselbständige Tätigkeit habe).

    • Offizieller Beitrag

    Blöd ist nur, wenn man die EÜR gesondert erstellt und dann in der Einkommensteuer nur noch das Ergebnis einträgt, wird bei der Steuerberechnung nicht mehr danach gefragt, ob die EPP von den Vorauszahlungen gekürzt wurde oder nicht.

    Das Programm rechnet dann genau so wie oben mit EÜR dargestellt:

    Dann bekommst sie durch das FA entsprechend nachgezahlt und musst natürlich demgemäß auch versteuern.

    Die 300€ bekommt er ja vom FA ausgezahlt und das ist auch aus der Steuerberechnung der Software schon zu erkennen und wird auch vom Programm erläutert.

    Denn es erkennt den Sachverhalt "ESt-VZ" aus Deinen sonstigen Angaben, die Du ja vollständig eingibst:

  • Nein - ich kann nur hoffen, dass da FA hier korrigiert. Denn - die EPP wurde über die DRV gezahlt - aber nicht für meine freiberufliche Tätigkeit. Wenn hier mit zweierlei Maß gemessen wird (Rentner mit Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit erhalten diese zweimal, anderen mit selbständigen Tätigkeiten aber nicht), wäre dies ein Fall für Einspruch etc.

  • Gerade bei nebenberuflich selbständig Tätigen wurden die Vorauszahlungen nicht angepasst und zumindest in der Berechnung von WISO Steuer wird die EPP nicht von der zu zahlenden Steuer abgezogen (zumindest bei mir nicht,

    da würde ich aber einmal nachhaken.

    Bei mir wurde die ESt-VZ um 300 gekürzt / gesenkt und von der DRV 300 aufgestockt

    • Offizieller Beitrag

    Nein - ich kann nur hoffen, dass da FA hier korrigiert. Denn - die EPP wurde über die DRV gezahlt - aber nicht für meine freiberufliche Tätigkeit.

    Bei mir wurde die ESt-VZ um 300 gekürzt / gesenkt und von der DRV 300 aufgestockt

    Und auch das Programm rechnet zutreffend mit beiden (2x) EEP. Auch bei EÜR anderweitig ermittelt. Also einfach mal richtig in die Steuerberechnung nebst detaillierter Anlagen schauen. ;)