Mit BMF Schreiben vom 06.1.2017 (BStBl I S. 1320) wurde ausdrücklich klargestellt, dass die tatsächlichen Verhältnisse entscheidend für den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit sind, selbst wenn der Arbeitgeber einen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen würde. Trotzdem fragt WISO nach wie vor ab, ob der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Das ist schlicht und ergreifend falsch.
Warum wird dieser fehlerhafte Umstand seit Jahren nicht ausgebügelt?
ZitatAus dem BMF Schreiben:
Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, dürfen die Aufwendungen in voller Höhe steuerlich berücksichtigt werden (§4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b Satz 3, 2. Halbsatz EStG); dies gilt auch, wenn ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.