Wechsel Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung + Jahreswechsel Rechnung/Leistung

  • Hallo :)


    Ich war letztes Jahr (2022) Kleinunternehmer, dieses Jahr muss ich die Regelbesteuerung anwenden. Für die jährliche Steuer wird die EÜR verwendet.

    Letztes Jahr hatte ich Kunden, denen ich den Auftrag in 3. Teilrechnungen abrechnen wollte.


    2. Rechnungen habe ich erstellt, diese wurden im letzten Jahr bezahlt.


    Die 3. Rechnung (Schlussrechnung) wurde meinerseits bis jetzt noch nicht erstellt (hatte seine Gründe). Der komplette Auftrag, die Leistungserbringung liegt in 2022.


    Wie schreibe ich jetzt in dem neuen Jahr eine Rechnung? Wird von der letzten Rechnung dann jetzt MwSt. erhoben? Schreibe ich ein anderes Rechnungsdatum auf?

    Es zählt ja das Zufluss-/Abflussprinzip, dh. der Tag des Zahlungseingangs (der dann dieses Jahr wäre) aber muss ich dann davon in die Schlussrechnung noch die MwSt. einrechnen?


    Ich hoffe mein Anliegen ist verständlich. Ich danke für alle Antworten!

  • Ich bedanke mich für die Antwort!

    Kannst du mir gegebenenfalls auch auf folgende Frage antworten? (falls du es weißt)


    Ich muss eine Rechnungskorrektur vornehmen, da der Leistungszeitpunkt fehlerhaft von mir eingetragen worden ist.


    Jetzt liegt die Rechnung (die falsch ist) im letzten Jahr. Wenn ich jetzt eine Rechnungskorrektur vornehme (mit ersichtlicher Gutschrift), dann eine neue Rechnung stelle mit dem Lieferdatum vom letzten Jahr aber dem Rechnungsdatum von diesem Jahr, wie muss ich das dann richtig angeben bzw. wie muss das in der Vorsteueranmeldung etc ausfallen und wie muss man das richtig kennzeichnen?

  • wie muss ich das dann richtig angeben

    ich kenne Dein Fakturierungsprogramm nicht.

    Vllt. gibt es die Möglichkeit einer Stornorechnung. Natürlich ohne USt.

    Ich nutze lexoffice.


    Soweit ich das verstanden habe muss ich meinem Kunden eine Rechnungskorrektur senden, in der sozusagen der Betrag gutgeschrieben wird (das geht in lexoffice ganz einfach, hab ich mittlerweile gefunden) und den Betrag dann erneut in Rechnung stellen mit neuer Rechnungsnummer, neuem Rechnungsdatum und einem neuen richtigen Leistungsdatum. Ist das richtig?


    Frage hierzu - muss ich in der neuen Rechnung auf irgendetwas verweisen, oder reicht das, wenn es in der Rechnungskorrektur geschehen ist?


    Wie muss ich das dann in der Umsatzsteuervoranmeldung bzw. meiner EÜR notieren/beachten? Ich habe dann dieses Jahr Rechnungen erstellt, die letztes Jahr bezahlt worden sind...



    Das verwirrt mich alles einfach nur, aber ich möchte das alles richtig machen und richtig verstehen.

  • Danke für das Dokument! Ich habe mal recherchiert...und komme wieder auf meine Startfrage zurück ( Schlussrechnung (2023) ohne Umsatzsteuer für Leistung 2022)


    Seite 727 in der PDF: 19.5. Wechsel der Besteuerungsform steht unter Punkt (2) Umsätze, die der Unternehmer nach dem Übergang ausführt, unterliegen der Regelbesteuerung.


    Würde ja dann aber bedeuten, dass ich die MwSt. in der Schlussrechnung ausweisen muss...oder bin ich jetzt komplett blöd und sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht? :D

  • Hallo,

    ich hab das hier aufmerksam verfolgt, denn ich habe ein ähnliches Problem. Ich war 2022 Kleinunternehmer und bin dieses Jahr regelsteuerpflichtig. Nun habe ich im 1.Quartal noch Korrekturgagen von diversen Auftraggebern für Jobs erhalten, die ich 2022 gemacht habe (diese Gagen laufen nicht über Rechnung sondern über Gagenschein, PG 117, Synchronsprecher). Diese Gagen enthalten daher keine Umsatzsteuer. Wie und wo gebe ich diese Gagen in der Umsastzsteuervoranmeldung an? mit Null %? Es ist ja Umsatz in 2023, den ich dann auch per Einkommenssteuererklärung für 2023 versteuern werde... Oder muss ich mich an die Firmen wenden (es sind mehr als 10) und sie bitten, die Gagen - obwohl aus 2022 geleisteter Arbeit als Kleinunternehmer - jetzt plus U.st zu überweisen?

    Freue mich über jede konstruktive Antwort.

  • Ich war 2022 Kleinunternehmer

    diese Gagen laufen nicht über Rechnung sondern über Gagenschein, PG 117,

    als Kleinunternehmer hast Du Deinen Auftraggeber doch eine Rechnung ohne USt.(MwSt) gestellt und auch einen Hinweis diesbezüglich dazu auf der Rechnung vermerkt!?

    Wie die Auftraggeber das intern benennen und buchen kann nicht Dein Problem sein.

    Deine Erlöse für Umsätze 2022 buchst Du weiterhin auf 8195 Erlöse Kleinunternehmer § 19 UStG

  • ...und da sitze ich nun mit dem Anschlussproblem zu meiner Ausgangfrage :D


    Ich mache gerade meine erste Umsatzsteuervoranmeldung.


    Größtes Fragezeichen:


    Was mache ich nun mit der Rechnung (ohne Umsatzsteuer, da damals Kleinunternehmer), die dieses Jahr, in dem ersten Kalendervierteljahr, erstellt und bezahlt worden ist, obwohl sie das letzte Jahr 2022 betrifft weil dort der Leistungszeitraum lag? Muss ich die Einnahme nur in der letztjährigen EUR erwähnen oder auch jetzt bei der Umsatzsteuervoranmeldung?

  • Ich meine in der diesjährigen - SORRY!

    Ich weiß nur nicht wo und ob überhaupt das in der Umsatzsteuervoranmeldung vorkommt. Ich mache die gerade in Elster und habe alles ausgefüllt, weiß aber nicht wo ich die Rechnung ohne Umsatzsteuer dazupacken soll..

  • Ich meine in der diesjährigen - SORRY!

    Jahaa, die Umsätze für Leistungen welche letztes Jahr als Kleinunternehmer erbracht/fertig gestellt, und dieses Jahr Berechnet und bezahlt wurden, werden unter 8290 Umsätze 0 % eingebucht. (dann erscheinen die auch in der entsprechenden Zeile und der richtigen Kennziffer in der UStVa.

    Warum du das über Elster machst leuchtet mir gerade nicht ein.