Wie selbstgeschriebene Rechnungen für einen kleinen Job während dem Masterstudium in der Steuererklärung hinterlegen?

  • Hallo zusammen,

    während meines letzten Mastersemsters in 2021 habe ich einen kleinen Nebenjob bei einem großen deutschen Unternehmen gegen Bezahlung entgegengenommen (Juni: ca. 400€, 34h; Juli: 115€, 9h). Da ich Bedenken bzgl. der Rechtslage hatte, hatte ich vorher mehrmals um Einschätzung der unternehmensinternen Rechts- & Buchhaltungsabteilung gebeten. Diese haben es als kurzfristigen Minijob eingestuft. Auch wurde ich gebeten 2 Rechnungen nach Unternehmensvorlage zu schreiben. Von beiden Abteilungen habe ich gesagt bekommen, dass das kein Problem darstellt. Mein Steuerverein meinte jedoch, dass die Einschätzung der Abteilungen fraglich ist. Wie kann ich den Sachverhalt in meiner meiner Steuererklärung 2021 berücksichtigen (z. B. als "ergänzende Angabe" zur Steuererklärung)? Falls der "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" hierfür relevant ist: Leider kann ich den Fragebogen in der Webversion nicht für das Jahr 2021 ausfüllen.

    Vielen Dank im Voraus!

    SDK :)

    • Offizieller Beitrag

    Diese haben es als kurzfristigen Minijob eingestuft. Auch wurde ich gebeten 2 Rechnungen nach Unternehmensvorlage zu schreiben.

    Und das haben dieselben Leute gesagt? Ich zumindest habe noch keinen Minijobber kennengelernt, der für seine Tätigkeit Rechnung schreibt bzw. schreiben soll.


    Falls der "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" hierfür relevant ist: Leider kann ich den Fragebogen in der Webversion nicht für das Jahr 2021 ausfüllen.

    Den füllt man auch vor Aufnahme einer Tätigkeit aus und zudem nach Anzeige der Aufnahme einer solchen Tätigkeit gegenüber dem FA. Auch geht das nur über elster.de bzw. aus einem Elsteraccount heraus.


    Mein Steuerverein meinte jedoch, dass die Einschätzung der Abteilungen fraglich ist. Wie kann ich den Sachverhalt in meiner meiner Steuererklärung 2021 berücksichtigen (z. B. als "ergänzende Angabe" zur Steuererklärung)?

    Was hat Dir denn Dein Steuerverein dazu gesagt? Dieser sollte es anhand der Unterlagen doch klären können, denn schließlich ist das Kind ja schon in den Brunnen gefallen. Auch sollte dieser Steuerverein mal Kontakt mit der Firma bzw. den o.g. Personen aufnehmen und klären, wie diese zu ihren widersprüchlichen Aussagen im einkommensteuerlichen Sinne kommen.

  • Hallo @maxundmoritz & miwe4, danke für eure schnellen Antworten!


    Die Lohnsteuerhilfe (sorry, NICHT Steuerverein) darf meine Steuererklärung 2021 wegen genau diesem Sachverhalt nicht einreichen und hat diesbezüglich keine konkreten Tipps geben wollen. Deswegen mache ich das jetzt selber über Wiso Steuer. Und ja, die Rechts- und Buchhaltungsabteilung hat es als kurzfristigen Minijob eingestuft und mich gebeten Rechnungen nach Unternehmensvorlage einzureichen - ich hatte sogar mehrmals nachgefragt, da ich mir unsicher war. Der Steuerverein meinte dazu, dass es wohl eher eine Freelancer-Tätigkeit ohne Freelancer-Anmeldung ist.

    Frage 1) Heißt das, dass ich muss die Steuererklärung nochmal neu via Elster machen oder kann ich den bisherigen Stand aus Wiso Steuer in Elster übertragen?


    Frage 2) Wie würdet ihr jetzt vorgehen: Nachträglich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung via Elster einreichen (falls das noch geht), um die Tätigkeit beim Finanzamt nachträglich anzuzeigen?


    Ist meine erste eigene Steuererklärung, wäre um jeden Tipp dankbar!


    Vielen Dank euch!


    VG SDK :)

    • Offizieller Beitrag

    Und ja, die Rechts- und Buchhaltungsabteilung hat es als kurzfristigen Minijob eingestuft und mich gebeten Rechnungen nach Unternehmensvorlage einzureichen - ich hatte sogar mehrmals nachgefragt, da ich mir unsicher war.

    Sorry, aber dann haben die wirklich keine Ahnung oder haben Dich bewusst ins offene Messer laufen lassen.


    Der Steuerverein meinte dazu, dass es wohl eher eine Freelancer-Tätigkeit ohne Freelancer-Anmeldung ist.

    Das Steuerrecht (EStG) kennt keine Freelancer. Richtig sind hier die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, die man über die Anlage S zur Einkommensteuererklärung sowie eine EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) erklärt.


    Heißt das, dass ich muss die Steuererklärung nochmal neu via Elster machen ...

    Was neu machen? Ich denke, Du hast die Erklärung noch nicht abgegeben.


    Frage 2) Wie würdet ihr jetzt vorgehen: Nachträglich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung via Elster einreichen (falls das noch geht), um die Tätigkeit beim Finanzamt nachträglich anzuzeigen?

    Nachträglich würde ich das nur machen, wenn es das FA fordert. Ich würde Anlage S + Anlage EÜR erstellen und in den ergänzenden Angaben zur Erklärung den Sachverhalt kurz erläutern.