Unterhalt an dauernd getrennt lebenden Ehepartner absetzen "Außergewöhnliche Belastung"

  • Hallo,


    es soll zwei Möglichkeiten geben den Unterhalt an dauernd getrennten Ehepartner abzusetzen:

    1. Realsplitting
    2. Außergewöhnliche Belastung

    Realsplitting habe ich hier gefunden:

    "Allgemeine Ausgeben/Ehegatten-Unterhalt und Ausgleich", jedoch wird dafür die "Anlage U" benötigt vom Ehepartner. Mir wäre die zweite Möglichkeit lieber "Außergewöhnliche Belastung", wofür es keine "Anlage U" und keine Unterschrift vom Ehepartner braucht. Aber wo finde ich diese?

    Ich habe nur "Unterhalt an Bedürftige Personen" gefunden, es scheint doch falsch zu sein, und die "Anlage U" wird hier wieder benötigt.

    Können Sie mir Bitte helfen?



    Rahmenbedingungen:

    1. Ich (Vater) verdiene ungefähr 3 Mal so viel wie meine Frau, die dauernd getrennt lebt. Ich zahle Unterhalt an meine Ehefrau und auch an meine Tochter, die zusammen leben.
    2. Meine Ehefrau hat Kinderfreibetrag 0 und ich 1.
    3. Wir haben im Moment beide Steuerklasse 1.


    Mit freundlichem Gruß und Danke im voraus!


    LMST03

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe nur "Unterhalt an Bedürftige Personen" gefunden, es scheint doch falsch zu sein, und die "Anlage U" wird hier wieder benötigt.

    So falsch sie Dir auch scheint ist es die infrage kommende Alternative. ;)


    Die Unterschiede sowie die Vor- und Nachteile der Methoden solltet Ihr Euch mal durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder durch Eure Anwälte erläutern lassen. Das Forum darf aufgrund des Steuerberatungsgesetzes insoweit in jedem Fall keine steuergestalterischen Hinweise geben.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Unterhalt an dauernd getrennten Ehepartner absetzen "Außergewöhnliche Belastung"“ zu „Unterhalt an dauernd getrennt lebenden Ehepartner absetzen "Außergewöhnliche Belastung"“ geändert.
  • So falsch sie Dir auch scheint ist es die infrage kommende Alternative.

    Ich kann aber nichts absetzen im Gegensatz zum Splitting (wo es funktioniert), ich bekomme eine Meldung, dass mein Ehepartner "keine bedürftige Person sei". Es geht mir nur um Bedienung der Software wo ich "außergewöhnliche Belastung" überhaupt finde und den Unterhalt dort geltend machen kann.

    Mit Anwälten und Steuerberatern ist soweit alles abgeklärt, es geht mir nur um Bedienung der Software der Firma Buhl. Ich will damit den Steuerberater nicht ersetzen, sondern die Software richtig bedienen.

  • Nein, das ist Splitting, wie ich geschriben habe. Dafür braucht man "Anlage U" und Unterschrift vom Ehegatten. Das ist alles braucht man nicht bei der "Außergewöhnlichen Belastung".

    Ich suche die zweite Möglichkeit "Außergewöhnliche Belastung" für das Absetzen des Ehegattenunterhalts.

    Unterhalt absetzen
    Unterhalt absetzen - smartsteuer
    www.smartsteuer.de

    Zitat:

    Zahlt der eine Ehegatte dem anderen über das Jahr Unterhalt, so gibt es zwei Möglichkeiten diesen Unterhalt in der Steuererklärung des Unterhaltsgebers anzusetzen:

    • Sonderausgaben (Splitting) oder
    • außergewöhnliche Belastungen
    • Offizieller Beitrag

    Nein, das ist Splitting, wie ich geschriben habe. Dafür braucht man "Anlage U" und Unterschrift vom Ehegatten. Das ist alles braucht man nicht bei der "Außergewöhnlichen Belastung".

    Sorry, hast Du ja geschrieben.


    Dann ist es schon die richtige alternative Stelle, die Du gefunden hast. Eine andere gibt es nicht.

  • Dann verstehe ich nicht warum die erste Möglichkeit (Splitting) funktioniert, die zweite aber nicht, da kann ich nichts absetzen.

    Das hilft mir so nicht weiter. Komisch.

    • Offizieller Beitrag

    Dann verstehe ich nicht warum die erste Möglichkeit (Splitting) funktioniert, die zweite aber nicht, da kann ich nichts absetzen.

    Da müßte man wissen, was Du eingetragen hast.

    Geht in meinem Test ohne Probleme:


    • Offizieller Beitrag

    Ich suche die zweite Möglichkeit "Außergewöhnliche Belastung" für das Absetzen des Ehegattenunterhalts.

    Die hast Du gefunden:

    Ich kann aber nichts absetzen im Gegensatz zum Splitting (wo es funktioniert), ich bekomme eine Meldung, dass mein Ehepartner "keine bedürftige Person sei".

    Weil eben das eigene Vermögen bzw. die eigenen Einkünfte und/oder Bezüge der unterhaltenen Person dabei eine Rolle spielen.


    Mit Anwälten und Steuerberatern ist soweit alles abgeklärt, ... .

    Dann haben diese Dir die grundsätzlichen Unterschiede dieser beiden Methoden offensichtlich nicht bzw. nicht hinreichend erläutert.


    Deshalb ja mein Hinweis:

    Die Unterschiede sowie die Vor- und Nachteile der Methoden solltet Ihr Euch mal durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder durch Eure Anwälte erläutern lassen.

    Denn Dein Irrtum bzw. Dein Problem war mir an dieser Stelle schon klar:

    Ich (Vater) verdiene ungefähr 3 Mal so viel wie meine Frau, die dauernd getrennt lebt.

    Mir wäre die zweite Möglichkeit lieber "Außergewöhnliche Belastung", wofür es keine "Anlage U" und keine Unterschrift vom Ehepartner braucht.

  • Denn Dein Irrtum bzw. Dein Problem war mir an dieser Stelle schon klar:

    Danke für deine Unterstützung.

    Ich würde es nicht voreilig als mein Irrtum bezeichnen, in der Software sehe ich keine Bezeichnung als "Außergewönliche Belastung". Dass die Eingabe unter "Bedürftige Personen" hingehört, ist doch erstmal eine reine Interpretation, scheinbar muss man dazu Support/Steuerberater/Anwälte darüber fragen. Die Meldung die mir die Software ausspuckt ist, "Die Frau ist keine bedüftige Person", für mich sieht das rein inhaltlich nicht nach dem Reiter "Außergewöhnlichen Belastungen" aus. Aber ich werde den Steuerberater dazu fragen.


    Gruß.

    • Offizieller Beitrag

    Komisch dass bei mir der Reiter fehlt. Muss ich zu Hause austesten.

    Wie schon gesagt, Du warst sicherlich schon an dieser Stelle. Der Hinweis

    ich bekomme eine Meldung, dass mein Ehepartner "keine bedürftige Person sei".

    deutet darauf hin, dass Du eigenes Vermögen der unterhaltenen Person in schädlicher Höhe angegeben hast.

  • Hallo,


    im Bild die Auflösung des Problems, warum bei mir "Außergewöhnliche Belastungen" nicht aufgetaucht sind. Habe lange gesucht bis ich die Ansicht von "Sortieren nach Lebensbereichen" auf "Sortieren nach Steuerthemen" umgestellt. Die Standardeinstellung war der Grund warum es nicht angezeigt wurde.



    Und nochmal für die Zusammenfassung, die beiden Möglichkeiten zum Absetzen von Ehegattenunterhalt sind hier:

    • Sonderausgaben/Ehegatten-Unterhalt und Ausgleich
    • Außergewöhnliche Belastungen/Unterhalt an bedürftige Personen


    deutet darauf hin, dass Du eigenes Vermögen der unterhaltenen Person in schädlicher Höhe angegeben hast.

    Ich habe eigentlich gar kein Vermögen angegeben. Ich muss mir noch alles in Detail anschauen.

    • Offizieller Beitrag

    2. Wenn sie das so macht und ihren Unterhalt versteuert, dann funktioniert das Sparen der Steuern nicht, dann muss sie durch Versteuerung genausoviel nachzahlen wie ich Steuern spare. Unser Steuerberater hat uns das so erzählt, dass wir auf die Weise (Splitting, Anlage U) Steuern sparen können.

    Dann hast Du etwas komplett falsch verstanden.

    Kannst du mir bitte ein Tipp geben, was genau ich falsch verstanden habe? Ich musste schon im letzen Thread mühevoll selbst nach Lösung suchen, dass die Ansicht auf "Ansicht nach Lebensbereichen" geschaltet war, und außergewöhnliche Belastungen deshalb nicht angezeigt waren. So etwas kann doch keiner Wissen, das war die Standardeinstellung im Programm.


    Danke im voraus.

    Bei den von Dir genannten Gehaltsangaben der Partner sollte die Anlage U immer günstiger sein. Wobei das aber erst im Zeitraum nach dem Jahr der Trennung und jeweils Einzelveranlagungen greift.


    Im Jahr der Trennung gibt es ja noch die Wahl zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung der Ehepartner.


    Um welchen Veranlagungszeitraum es geht und seit wann ihr dauernd getrennt lebt hast Du ja bisher noch nicht verraten.


    Du solltest Dich wirklich noch einmal an Deinen Steuerberater wenden und Erklärungen in den Trennungs-/Scheidungszeiträumen von diesem begleiten lassen.


    im Bild die Auflösung des Problems, warum bei mir "Außergewöhnliche Belastungen" nicht aufgetaucht sind. Habe lange gesucht bis ich die Ansicht von "Sortieren nach Lebensbereichen" auf "Sortieren nach Steuerthemen" umgestellt. Die Standardeinstellung war der Grund warum es nicht angezeigt wurde.

    Für solche Dinge ist in Deiner Software das Handbuch verlinkt. ;)

    WISO Steuer Windows Handbuch 2023 .pdf

  • Um welchen Veranlagungszeitraum es geht und seit wann ihr dauernd getrennt lebt hast Du ja bisher noch nicht verraten.

    Es geht um getrennte Veranlagung, das Trennjahr ist längst vorbei, deshalb habe ich es nicht erwähnt.

    Das mit "Verraten" irritiert mich, einerseits wird ständig an den Steuerberater verwiesen, andererseits deutet man mir an, ich soll das hier angeben. Wenn ich so oft zum Steuerberater muss, dann ist es für mich billiger wenn ich ihn die Steuererklärung machen lasse, wozu brauche ich noch WISO Steuer dann?

    Ein Beratungstermin kostet 200-300€, ich war schon ein paar Mal bei ihm, und wenn ich nächstes Mal hin muss, dann ist es für mich sinnvoller wenn ich ihn alles machen lasse, dann brauche ich WISO Steuer doch nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Das mit "Verraten" irritiert mich, einerseits wird ständig an den Steuerberater verwiesen, andererseits deutet man mir an, ich soll das hier angeben.

    Mit gutem Willen und weil man ohne Infos nichts konkretes sagen kann, sowie deshalb:

    Kannst du mir bitte nicht mindestens verlinken was ich durchlesen soll? Ich habe momentan wirklich genug private Probleme: Scheidung, mein Auto ist defekt usw. Ich würde deine Hilfe sehr schätzen.


    Aber ich werde mich ab jetzt zurückhalten.


    Wenn ich so oft zum Steuerberater muss, dann ist es für mich billiger wenn ich ihn die Steuererklärung machen lassen, wozu brauche ich noch WISO Steuer dann?

    Ein Beratungstermin kostet 200-300€

    Dann muss ich den Preis der Software wohl falsch im Gedächtnis haben. Das Alter halt. :(

  • Bei den von Dir genannten Gehaltsangaben der Partner sollte die Anlage U immer günstiger sein.

    Jetzt ist die Frage, soll ich jetzt neues Thread starten "Steuersparen mit Anlage U bei Unterhalt, oder kann mir hier geholfen werden, warum es bei mir nicht funktioniert, weil Mehrfachthemen nicht erlaub sind? Ich werde alles Infos hier posten, von mir aus helfe ich euch finanziell, ob mit Paypal oder was weiß ich.