Verlustvortrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe die Suche bereits bemüht, aber keine Antwort gefunden.

    Folgender Sachverhalt:

    Ich habe einen Bescheid über Verlustvortrag für...

    • Einkünfte aus Kapitalvermögen (ohne Veräußerung von Aktien) EUR 8.000
    • Einkünfte aus Kapitalvermögen (Veräußerung von Aktien) EUR 12.000

    In WISO Steuer 2023 bin ich in dieser Eingabemaske: Sonstige Angaben / Verlustvortrag.

    Hier kann ich "Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Abgeltungssteuer" angeben und "Einkünfte aus Veräußerung von Aktien".

    Bei "Einkünfte aus Veräußerung von Aktien" trage ich die EUR 12.000 ein, das ist klar.

    Nur bei "Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Abgeltungssteuer" - ist das MIT Aktien oder OHNE Aktien gemeint?

    Also trage ich hier die EUR 8.000 oder EUR 8.000 + EUR 12.000 = EUR 20.000 ein?

    Denn man kann es so verstehen, dass hier ALLE Einkünfte aus Kapitalvermögen gemeint sind, also auch die aus Aktien, welche ein Feld darunter noch mal gesondert angegeben werden.


    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Denn man kann es so verstehen, dass hier ALLE Einkünfte aus Kapitalvermögen gemeint sind, also auch die aus Aktien, welche ein Feld darunter noch mal gesondert angegeben werden.

    Was sollte das für einen Sinn ergeben? Jede Zeile hat schon ihren Sinn. Einfach mal die kleinen Fragezeichen anklicken.


    Und im Übrigen ergeben sich die einzutragenden Beträge doch ohnehin aus der gesonderten Feststellung zum verbleibenden Verlustabzug auf den 31.12.des Vorjahres.

  • Danke für die Antwort.

    Naja, kann ja sein, dass die erste Zeile eine Gesamtposition darstellen soll und eine Zeile darunter die darin enthaltenen Verlustvorträge aus Aktien eingetragen werden sollen. Ich weiß ja nicht, wie das Programm rechnet.

    Habe auch die Fragezeichen angeklickt, aber da wird man nicht sehr schlau draus. Auch wenn hier zwar steht, "im nächsten Feld bitte die Verluste aus Aktien aufführen" - da steht nicht, dass in die erste Zeile nicht auch die Aktienverluste enthalten sein sollen.


    Verwirrend ist einfach, dass die erste Zeile "Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Abgeltungssteuer" benannt ist, ohne den Zusatz "OHNE Aktienverluste".

    Dazu ist hier noch § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG aufgeführt, der sich ganz allgemein auf "Verluste aus Kapitalvermögen" bezieht, also auch MIT Aktienverlusten.

    Daher finde ich die Überlegung gar nicht so abwegig und es ist einfach nicht klar, welcher Betrag hier eingetragen werden soll.


    Also kannst Du mir bestätigen, die EUR 8.000 wären in der ersten Zeile richtig anzusetzen?


    Zitat

    Und im Übrigen ergeben sich die einzutragenden Beträge doch ohnehin aus der gesonderten Feststellung zum verbleibenden Verlustabzug auf den 31.12.des Vorjahres.


    Genau, damit habe ich auch kein Problem. Ich frage mich lediglich, wie ich die Beträge in die Software eintragen soll.


    Danke noch mal.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Und im Übrigen ergeben sich die einzutragenden Beträge doch ohnehin aus der gesonderten Feststellung zum verbleibenden Verlustabzug auf den 31.12.des Vorjahres.


    Genau, damit habe ich auch kein Problem. Ich frage mich lediglich, wie ich die Beträge in die Software eintragen soll.

    Gerade da liegt Dein Problem. Es ergibt sich alles aus dem Feststellungsbescheid und in der Softwaremaske hat nicht ohne Grund jede Zeile eine Textbeschreibung mit der entsprechenden konkreten Angabe der maßgeblichen gesetzlichen Fundstelle nach dem EStG.


    Habe auch die Fragezeichen angeklickt, aber da wird man nicht sehr schlau draus. Auch wenn hier zwar steht, "im nächsten Feld bitte die Verluste aus Aktien aufführen" - da steht nicht, dass in die erste Zeile nicht auch die Aktienverluste enthalten sein sollen.

    Ernsthaft jetzt? Wie deutlich soll man es denn noch erläutern? Einfach mal das EStG dazunehmen.

  • Lieb, dass du noch mal antwortest, danke.

    Aber ist leider nicht sehr zielführend, tut mir leid.

    Denn das Problem ist, dass eben diese Textbeschreibungen in der Softwaremaske eben nicht konkret genug sind - zumindest nicht für Menschen, wie mich, die sich nicht jeden Tag mit Steuern auseinandersetzen. Und gerade hier sollte ja eine solche Software helfen und vereinfachen.

    Also ich würde Dich bitten, statt auf ein vermeintliches Verfehlen meinerseits (Schau in die Textbeschreibungen; ist doch alles ganz klar; jede Zeile hat seinen Sinn), leiste doch lieber echt Hilfe und sag mir ganz klar, wie es bitte zu verstehen ist und welcher Betrag wo einzutragen ist.

    Danke Dir <3

  • Ich glaube, du unterliegst hier einem Irrtum. Verluste, die schon per Bescheid festgestellt wurden, gibst du doch nicht wieder im nächsten Jahr in der Anlage KAP ein! Das Finanzamt kennt diese - du gibst sie daher nur für die Berechnung der Steuer ein und zwar unter "sonstige Angaben" (nach Steuerthemen sortiert).

    • Offizieller Beitrag

    Das Finanzamt kennt diese - du gibst sie daher nur für die Berechnung der Steuer ein und zwar unter "sonstige Angaben" (nach Steuerthemen sortiert).

    Und genau um die Maske geht es ihm. Aber wie schon gesagt, da muss er sich einfach nur nach dem Feststellungsbescheid und der Zeilenbeschreibung richten. ;)

  • Ich glaube, du unterliegst hier einem Irrtum. Verluste, die schon per Bescheid festgestellt wurden, gibst du doch nicht wieder im nächsten Jahr in der Anlage KAP ein! Das Finanzamt kennt diese - du gibst sie daher nur für die Berechnung der Steuer ein und zwar unter "sonstige Angaben" (nach Steuerthemen sortiert).

    Hallo, ich habe bei meiner Steuererklärung 2021 einen Verlustvortrag für Kapitalerträge beantragt und dieser wurde vom Finanzamt genehmigt. Ich habe nun in meiner Steuer für 2022 meine KAP ausgefüllt und den Verlustvortrag wieder unter sonstige Angaben aufgeführt wie 2021. Ich sehe auch, dass sich das auf mein Erstattung auswirkt. Frage: Muss ich den Verlustvortrag (den ich dieses Jahr nicht völlig ausschöpfen kann) neu berechnen, um ihn wieder auf das nächste Jahr vortragen zu können?

    Über eure Einschätzung würde ich mich sehr freuen, danke vorab! :)

    • Offizieller Beitrag

    Frage: Muss ich den Verlustvortrag (den ich dieses Jahr nicht völlig ausschöpfen kann) neu berechnen, um ihn wieder auf das nächste Jahr vortragen zu können?

    Das passiert ggf. automatisch (von Amts wegen).

  • Danke! D.h. ich fülle ganz normal mein KAP aus und lasse den Verlustvortrag unter sonstigen Angaben stehen. Und das Finanzamt gibt mri dann bekannt wie viel Verlustvortrag ich nach der Verrechnung noch über habe, richtig?

    Sorry für die Nachfrage, wollte es nur nochmal genau verstehen. :)

  • Sorry, ich muss doch nochmal nachfragen, da ich mir nicht ganz sicher bin:

    Ich habe einen Verlustvortrag aus 2021, den das Finanzamt wie erwähnt im Zuge der Steuererklärung 2021 anerkannt hat.

    Für 2022 habe ich nun meine Kapitalerträge eingetragen, hier übersteigen meine Erträge den Freistellungsbetrag von 801€. Dann habe ich unter sonstigen Eingaben meinen Verlusvortrag eingetragen, welcher auch die Erstattung beeinflusst. Ich wollte meine Erklärung nun wegschicken, jedoch ist mir aufgefallen, dass der Verlustvortrag von 1375€ nicht in dem Dokument, welches an das Finanzamt geschickt wird, enthalten ist. Muss ich den Verlustbetrag nochmal zusätzlich unter "Übrige Kapitalerträge" eintragen?

    • Offizieller Beitrag

    Die amtlich festgestellten Verlustvorträge sind ausschließlich in dieser Maske zu erfassen:



    Die Eintragungen dienen nur einer zutreffenden Steuerberechnung durch das Programm und für eine etwaige Datenübernahme in künftige Veranlagungszeiträume. Das FA wendet die gesetzliche Vorschrift von Amts wegen an.