Kann es sein, dass dieses Häkchen auf dem mantelbogen nur für Verluste aus Erwerbseinkommen gilt und nicht für Kapitalerträge?
Nach meiner Erinnerung ist das so. Wen man eine Einkommensteuererklärung abgibt, muss man dort auch dann kein Häkchen setzen, wenn die
Erwerbseinkünfte negativ sind. Eigentlich ist das nur zwingend, wenn man einen schlichten Antrag auf Verlustfeststellung und Verlustvortrag stellt.
In der Praxis kommt das z. B. bei Masterstudenten vor, die keine steuerpflichtigen Einkünfte zu erklären haben.