Kapitalertragsteuer zurückholen - wegen Kapitalertrag aus Aktienverkäufen alter als 2009

  • Hallo

    Ich bin neu hier. Habe beim Suchen nichts konkretes gefunden.


    Ich habe die Steuerbescheinigung meiner Bank erhalten. die weist nur einen Kapitalertrag (für Zeile 7 KAP) und Kaitalertragsteuer/Soli (für Zeile 37 /Zeile 38 KAP ) aus.

    So wie den Text, dass die Gewinne steuerfrei sind gemäß §56 Abs. 6 Satz 1, Nr. 2 InvStG.


    Wenn ich die Daten so in mein WISP Steuer 2023 eintrage, ändert sich der Erstattungsbetrag nicht.


    Weiß jemand wie ich das eintragen muss, dass die Kapitalertragssteuer erstattet wird?


    Vielen Dank. Martin

    • Offizieller Beitrag

    Weiß jemand wie ich das eintragen muss, dass die Kapitalertragssteuer erstattet wird?

    Dann lies einmal zum Thema Abgeltungssteuer und Günstigerprüfung nach. Die Günstigerprüfung muss nämlich beantragt werden. ;)

  • Welche Kapitalertragsteuer willst du dir denn zurückholen? Die Gewinne aus Veräußerungen wurden ja gerade nicht versteuert, also auch kein Abzug von KapErtSt! Es wurden lediglich deine Erträge (Zinsen, Dividenden) mit 25% versteuert.

    Und hier sollte dann der Antrag auf Günstigerbesteuerung greifen, falls überhaupt (kommt nämlich nur bei einem Durchschnittssteuersatz unter den 25% in Frage).