Feststellungserklärung bei Ehepartner-GbR in Einkommenssteuererklärung?

  • Hallo zusammen,


    mein Mann und ich haben letztes Jahr ein Kleingewerbe mit Rechtsform GbR angemeldet. Wir nehmen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Nun sitze ich das erste mal seit Gründung über unserer Einkommenssteuererklärung und bin verwirrt.


    In der WISO Steuer Software habe ich unter "Einkünfte aus Gewerbebetrieben" zumindest schon gefunden, wo die Einkünfte aus dem Kleinunternehmen einzutragen wären. Im Erklärtext ist nun von einer "Feststellungserklärung" die Rede, die benötigt wird. Verstehe ich das richtig, dass ich ans Finanzamt das Formular für die "Einheitliche und gesonderte Feststellungserkärung" senden muss, in dem mir dann widerrum mitgeteilt wird, welche Beträge ich meinem Mann und mir jeweils in der Einkommenssteuererklärung als Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb eintragen darf/muss/soll?


    Ich habe gelesen, dass z.B. bei Ehepartner-GbRs für Photovoltaikanlagen diese Feststellungserklärung nicht mehr angefordert werden muss. Beschränkt sich das auf Photovoltaikanlagen-GbRs oder ist kann das übergreifend auch auf andere Ehepartner-GbRs angewendet werden?


    Ich bin für jede Hilfe dankbar!

    • Offizieller Beitrag

    Im Erklärtext ist nun von einer "Feststellungserklärung" die Rede, die benötigt wird. Verstehe ich das richtig, dass ich ans Finanzamt das Formular für die "Einheitliche und gesonderte Feststellungserkärung" senden muss, in dem mir dann widerrum mitgeteilt wird, welche Beträge ich meinem Mann und mir jeweils in der Einkommenssteuererklärung als Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb eintragen darf/muss/soll?

    Mit dieser bzw. unter dieser Steuernummer ist auch die EÜR der GbR zu erstellen und abzugeben.



    Ich habe gelesen, dass z.B. bei Ehepartner-GbRs für Photovoltaikanlagen diese Feststellungserklärung nicht mehr angefordert werden muss. Beschränkt sich das auf Photovoltaikanlagen-GbRs ...

    Ja.


    ... oder ist kann das übergreifend auch auf andere Ehepartner-GbRs angewendet werden?

    Nein; Ausnahme ggf. V+V.

  • Danke miwe4 für die schnelle Antwort! Damit ist mir schon geholfen :)


    Im Endeffekt schicke ich also die Feststellungserklärung gleich zusammen mit der eh fälligen EÜR ans Finanzamt und füge, wenn der Bescheid Antwort vom Finanzamt da ist, die Einkünfte nur noch an entsprechender Stelle in die Einkommenssteuererklärung ein, richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Im Endeffekt schicke ich also die Feststellungserklärung gleich zusammen mit der eh fälligen EÜR ans Finanzamt und füge, wenn der Bescheid Antwort vom Finanzamt da ist, die Einkünfte nur noch an entsprechender Stelle in die Einkommenssteuererklärung ein, richtig?

    Grundsätzlich ja. Du musst mit der ESt aber nicht warten, die Reihenfolge ist vollkommen egal. Damit kommt das FA und dafür gibt es gesetzliche Regelungen in der Abgabenordnung (AO).

  • Es gibt das Feld bei jedem Ehepartner "soll vom Finanzamt festgelegt werden".

    Hier ist aber doch das Ergebnis bekannt über die EÜR - was hindert dich daran, unter dem Stichwort "Beteiligungen" den Anteil für jeden Ehepartner einzutragen.