Ich habe Einnahmen aus zwei „ freiberuflichen“ Tätigkeiten (Mitglied Kommunalparlament + Mitglied Aufsichtsrat). Bisher habe ich beide immer mit einer EÜR erklärt. Nun schrieb mir das FA, dass ich die Einnahmen aus der kommunalen Tätigkeit mit der Anlage S erklären soll. Jetzt habe ich gesehen, dass ich dann keine Fahrtkosten geltend machen kann. Wie löse ich das Problem? Vielleicht hat jemand Erfahrung damit. Wird eigentlich bei einer EÜR automatisch eine Anlage S erzeugt?
Welcher Zusammenhang ist zwischen Anlage S und EÜR?
- Steini3877
- Unerledigt
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Nun schrieb mir das FA, dass ich die Einnahmen aus der kommunalen Tätigkeit mit der Anlage S erklären soll.
Womit das FA ja recht hat. Die Tätigkeiten haben ja rein gar nichts miteinander zu tun.
Wie löse ich das Problem?
Dir steht doch eine normale EÜR frei, nur dann eben ohne steuerfreie Beträge. Entweder steuerfreie Beträge oder höhere tatsächlich nachgewiesene Betriebsausgaben. Dann natürlich auch mit allen Konsequenzen, wie z.B. Prüfung der einkommensteuerlichen Liebhaberei (Totalgewinn).
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Miwi4, wird der Gewinn von der EÜR von Elster in die Anlage S übertragen oder muss ich das machen?
Zur Klarstellung:
- kommunale Tätigkeit: nur Anlage S
- Aufsichtsrat: nur Anlage EÜR (+Anlage S)
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Ich sagte doch:
Dir steht doch eine normale EÜR frei, ... .