Hallo,
mir wurde dieses Jahr eine Immobilie überschreiben, welche vermietet wird. Dabei sind für mich Notar-und Grundbucheintragskosten entstanden. Leider bin Ich mir aktuell unsicher, bei welchem Punkt Ich die genannten Kosten im WISO Steuersparbuch geltend machen kann (Für das Steuerjahr 2022).
Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.
Vielen Dank
Liebe Grüße
Kosten für Notar- und Grundbucheintrag
- Sylphik_
- Erledigt
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Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.
Bitte einfach mal diesbezüglich die Forumssuche oder auch die Programmhilfe/-suche nutzen. Die Frage wird in der Art nicht das erste Mal gestellt.
Der Steuerberater, den Ihr ja hoffentlich vor der Übertragung aufgesucht habt, hat Euch diesbezüglich nichts gesagt bzw. nicht beraten?
Anschaffungsnebenkosten bei unentgeltlichem Erwerb BFH-Urteil vom 09. Juli 2013 IX R 43_11 .pdf
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Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.
Bitte einfach mal diesbezüglich die Forumssuche oder auch die Programmhilfe/-suche nutzen. Die Frage wird in der Art nicht das erste Mal gestellt.
Der Steuerberater, den Ihr ja hoffentlich vor der Übertragung aufgesucht habt, hat Euch diesbezüglich nichts gesagt bzw. nicht beraten?
Anschaffungsnebenkosten bei unentgeltlichem Erwerb BFH-Urteil vom 09. Juli 2013 IX R 43_11 .pdf
Natürlich lief das damals Hand in Hand mit einem Steuerberater, allerdings konnte ich mich jetzt nicht mehr sofort daran erinnern, als was ich das im WISO Steuerbuch kennzeichnen muss und wollte erstmal hier fragen, bevor ich den Steuerberater versuche zu erreichen.
Ich ging daher von aus, dass man mir die "Kennzeichnung" mitteilen kann, aber dann schaue ich mal in die PDF Datei rein.
Vielen Dank -
Suche einmal mit dem Stichwort "nachträgliche Anschaffungskosten" oder nur "Anschaffungskosten"
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Stichwort "nachträgliche Anschaffungskosten"
Was es ja nicht sind.
Anschaffungskosten
Genau dazu hat der BFH ja in dem von mir oben verlinkten Urteil etwas gesagt.
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Stichwort "nachträgliche Anschaffungskosten"
Was es ja nicht sind.
Anschaffungskosten
Genau dazu hat der BFH ja in dem von mir oben verlinkten Urteil etwas gesagt.
Ehrlich gesagt, werde ich aus dem Urteil nicht ganz schlau. Eine kurze Präzise Antwort wäre da hilfreicher gewesen, nicht böse gemeint.
Mal wird von Werbungskosten, mal von Anschaffungskosten gesprochen, aber diese treffen nicht immer zu.
Ich frage beim Finanzamt bzw. Steuerberater nach. -
Ehrlich gesagt, werde ich aus dem Urteil nicht ganz schlau. Eine kurze Präzise Antwort wäre da hilfreicher gewesen, nicht böse gemeint.
Wir dürfen aufgrund des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung machen. Es geht insbesondere um Hilfe zur Selbsthilfe. Und im Urteil steht alles drin, was man wissen muss.
= Anschaffungskosten als teilentgeltlicher Erwerb aufzuteilen auf Grund&Boden und Gebäude
=anteilig auf Gebäude entfallende AK aus teilentgeltlichem Erwerb im Wege der AfA als eigenständiges Objekt i.S.d. EStG abzuschreiben
(neben AfA des Rechtsvorgängers aus unentgeltlichen Erwerb)
Mal wird von Werbungskosten, mal von Anschaffungskosten gesprochen, aber diese treffen nicht immer zu.
Weil ein Gericht immer die Rechtslage insgesamt heranzieht und erläutert.
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Ehrlich gesagt, werde ich aus dem Urteil nicht ganz schlau. Eine kurze Präzise Antwort wäre da hilfreicher gewesen, nicht böse gemeint.
Wir dürfen aufgrund des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung machen. Es geht insbesondere um Hilfe zur Selbsthilfe. Und im Urteil steht alles drin, was man wissen muss.
= Anschaffungskosten als teilentgeltlicher Erwerb aufzuteilen auf Grund&Boden und Gebäude
=anteilig auf Gebäude entfallende AK aus teilentgeltlichem Erwerb im Wege der AfA als eigenständiges Objekt i.S.d. EStG abzuschreiben
(neben AfA des Rechtsvorgängers aus unentgeltlichen Erwerb)
Mal wird von Werbungskosten, mal von Anschaffungskosten gesprochen, aber diese treffen nicht immer zu.
Weil ein Gericht immer die Rechtslage insgesamt heranzieht und erläutert.
Danke dir !
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Gerne.