Grundstücksgemeinschaft: Verlust der Beteiligung wird nicht in die richtige Anlage V übernommen

  • Hallo,


    ich habe gerade die Feststellungerklärung für die Grundstücksgemeinschaft sowie die dazugehörigen Anlagen eingereicht.


    In meiner persönlichen Einkommenssteuererklärung habe ich bereits die Beteiligung bei V und V erstellt. Ich habe allerdings 4 Objekte, sodass ich auch 4 Mal die Anlage V habe. Der Wert aus der Beteiligung wird in die falsche Anlage V übernommen. Auch nach diversen Versuchen sowie Suche im Forum blieb ich ohne Erfolg.


    Nun meine Frage: Nach welcher Logik funktioniert da WiSo? Wie kann ich das ggf. manuell übersteuern oder einen Verknüpfung zur korrekten Anlage V herstellen?


    Danke für Eure Unterstützung.

    • Offizieller Beitrag

    In meiner persönlichen Einkommenssteuererklärung habe ich bereits die Beteiligung bei V und V erstellt.

    Du meinst, Du hast unter Beteiligungen den auf Dich entfallenden Anteil an den Einkünftenaus V+V als solche erfasst, oder? Dann passt es doch.


    Der Wert aus der Beteiligung wird in die falsche Anlage V übernommen.

    Wer sagt, dass es die "falsche" Anlage V sei?


    Ansonsten bräuchte man mal bereinigte Screenshots.

  • Da dürfte der Irrtum vorliegen, dass für solche Beteiligungen jeweils eine Anlage V+V zu erstellen ist. Dem ist nicht so - man gibt die Beteiligungen ein, diese werden dann den Einkünften aus Vermietung zugeordnet. Es ist keine Anlage V+V nötig, denn diese kann man auch nicht ausfüllen, man hat ja "nur" eine Beteiligung.