EÜR selbständig erstellen

  • Guten Tag!


    ich bin Arbeitnehmer und habe ein Kleingewerbe als Nebentätigtkeit.

    Seit mehreren Jahren lasse ich meine Steuererklärung durch einen Steuerberater anfertigen, da ich bislang mit der Thema EÜR überfordert war.

    (Einkommenssteuererklärung ist dagegen kinderleicht für mich)


    Nun wollte ich gerne mal den Schritt wagen und einen Versuch starten, die Steuererklärung selbst zu erstellen.

    Dafür habe ich mir die fertige Steuererklärung vom Vorjahr genommen (ausgedruckte Form) und versuche diese nun via Steuer:Web nachzustellen (nur, um erst mal das Verständis zu bekommen, wo welche Daten eingetragen wurden)


    Viele Sachen sind auch dadurch schon deutlich geworden, allerdings habe ich noch 3 - 4 Punkte, die mir unklar sind.

    Eventuell könnt Ihr hierbei unterstützen?


    Würde mich hier erst mal nur auf einen Punkt konzentrieren:


    Es geht um die Seite AnlEÜR802 - Zeile 70 - Feld 172

    Aufwendung für ein häusliches Arbeitszimmer


    Hier steht nun eine Summe, welche durch den Steuerberater eingetragen wurde, allerdings nirgendwo eine Aufstellung, wie diese Summe zustande gekommen ist.

    Ich habe bislang folgende Schritte versucht:


    1. Ermittlung des &-Anteils des Arbeitszimmers (Formel: 15qm / 97qm * 100 = 15,44%) (15 = Arbeitsszimmer, 97 = Wohnfläche)
    2. Jährliche Kosten für Kaltmiete, Nebenkosten, Strom + Hausratsversicherung aufgelistet und summiert
    3. Summierte Kosten * 15,44 / 100


    Allerdings komme ich hier nie auf den Betrag, des Steuerberaters.

    Mache ich hier schon etwas falsch?


    Danke!!

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Steuererklärumg selbstständig machen“ zu „EÜR selbständig erstellen“ geändert.
  • Allerdings komme ich hier nie auf den Betrag, des Steuerberaters.

    Mache ich hier schon etwas falsch?

    solange nicht bekannt ist welchen Betrag, mit welchen Werten der Steuerberater rechnete können wir nicht mal schätzen was hier falsch sein sollte.

    Zudem wäre zu prüfen ob für Nebentätigkeit-Gewerbe die gleichen Voraussetzungen gelten wie bei Ausübung Hauptgewerbe. (Tätigkeitsmittelpunkt, Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit.)

    vllt. hat der Steuerberater hier auch nur einen %-Satz zugrunde gelegt.

  • Hier steht nun eine Summe, welche durch den Steuerberater eingetragen wurde, allerdings nirgendwo eine Aufstellung, wie diese Summe zustande gekommen ist.

    Dann wüsste ich, wer mein Ansprechpartner ist. ;)


    Allerdings komme ich hier nie auf den Betrag, des Steuerberaters.

    Mache ich hier schon etwas falsch?

    Wenn Du schon die Zahlen Deines Steuerberaters nicht kennst, wie soll sie dann ein Dritter hier im Forum kennen? ?(

  • da mein Steuerberater leider ungern die Zahlen rausrücken möchte (so habe ich das Gefühl) - muss ich aktuell mit unbekannten kalkulieren.

    Deswegen wäre interessant zu wissen, welche Komponenten hierbei eine Rolle spielen könnten :/

  • da mein Steuerberater leider ungern die Zahlen rausrücken möchte (so habe ich das Gefühl) - muss ich aktuell mit unbekannten kalkulieren.

    Dafür hast Du ihn bezahlt und dafür hat er gewisse rechtliche Verpflichtungen.


    Deswegen wäre interessant zu wissen, welche Komponenten hierbei eine Rolle spielen könnten :/

    Nicht Komponenten, sondern die Besteuerungsgrundlagen. Also schlicht und einfach die Zahlen, die hier niemand kennt.

  • Dafür hast Du ihn bezahlt

    sicher?

    wenn nicht braucht er für das entsprechende Jahr nichts herausgeben.

    Mit solchen Unterstellungen würde ich mich etwas zurückhalten. Dient nicht der Sache. :thumbdown:

  • das ist einen Annahme Deinerseits und darauf habe ich geantwortet

    fertig

    Nein, das ist keine Annahme, sondern der Standardfall. Und von eben diesem geht man aus, solange sich aus dem Sachverhalt nichts Gegenteiliges ergibt. Warum kannst Du nicht einfach mal bei dem geschilderten Sachverhalt bleiben und vor allem auch sachlich bleiben. Immer wieder diese unnötigen Ausschweifungen.

  • Nein, das ist keine Annahme, sondern der Standardfall.

    sag mal

    was soll da der Standartfall sein. Dass der Steuerberater grundsätzlich seine Aufzeichnungen und Akten aushändigen muss, auch wenn noch nicht bezahlt wurde, so wie Du das darstellst?

    Ich habe auf diese, Deine Antwort reagiert, obwohl diese nicht Inhalt der Anfrage des TE ist, war und auch nichts zur Sache beitrug und auch noch weiterhin offen ist.

    Dafür hast Du ihn bezahlt und dafür hat er gewisse rechtliche Verpflichtungen.


    Immer wieder diese unnötigen Ausschweifungen.

    wo erkennst Ausschweifungen?

    Du hast die Sache mit "bezahlen" hochgeholt obwohl es nicht darum ging.

    So, Thema für mich erledigt.

  • Dass der Steuerberater grundsätzlich seine Aufzeichnungen und Akten aushändigen muss, auch wenn noch nicht bezahlt wurde, so wie Du das darstellst?

    Wo steht, dass @Flier9883 seinen Steuerberater nicht bezahlt hat?


    Du hast die Sache mit "bezahlen" hochgeholt obwohl es nicht darum ging.

    Nein, denn:

    Hier steht nun eine Summe, welche durch den Steuerberater eingetragen wurde, allerdings nirgendwo eine Aufstellung, wie diese Summe zustande gekommen ist.

    .....

    Allerdings komme ich hier nie auf den Betrag, des Steuerberaters.

    Wenn Du schon die Zahlen Deines Steuerberaters nicht kennst, wie soll sie dann ein Dritter hier im Forum kennen? ?(

  • Nur ein Tipp zu den Zahlen des Steuerberaters: du bekommst doch einen Audruck der Erklärung (musst ja unterschreiben), dem hoffentlich auch Berechnungsunterlagen beigefügt sind. So kenne ich es jedenfalls. Sonst hättest du "blind" unterschrieben.

    Zum Posten Arbeitszimmer gibt es in allen Programmen, die ich kenne, eine hinterlegte Tabelle für die Ermittlung. Diese sollte der Berater dir mindestens aushändigen.

  • Hat er denn auch nicht erklärt, wie das zustande gekommen ist?

    Nichtsdestrotrotz: wenn der Berater nicht noch mit weiteren Unterlagen dient, musst du versuchen, die Zahlen selber nachzuvollziehen. Wobei eben die gesamten Kosten berücksichtigt werden, nicht nur die laufenden.

  • Ja und nein.

    Ich habe das Gefühl bekommen, das er ahnt, dass ich plane die selbständig machen zu wollen und daraufhin wurde er immer "geheimnisvoller"

    Was ich aber nur bedingt nachvollziehen kann.


    Ich muss diese ja unterschreiben und als richtig anerkennen können.

    Wie soll mir das gelingen, ohne die Summen eingeständig kalkulieren zu können?

  • richtig - das ist dein "Hebel", um die Erläuterungen zu bekommen. Er muss dir auch die Informationen geben, damit du unterschreiben kannst. Einfach nachhaken mit dem Tenor "ich verstehe das nicht"