Krankenversicherungsbeiträge für Kind, das 2022 25 Jahre alt geworden ist

  • Hallo,

    ich habe eine Frage:

    Mein ältester Sohn (Student) ist im August 25 Jahre alt geworden, d.h. er ist ab 9/2022 nicht mehr beim Kindergeld berücksichtigungsfähig.


    Ich zahle seine studentische Krankenversicherung und eine kleine private Anwartschafts- mit Zusamtzversicherung.


    Entsprechend moniert WISO Steuer unter "Kinder" "krankenversicherung" die in der Bescheinigung angegebene ANgabe (1.1. - 31.12.) an und teilt mit, die Aufwendungen für die Zeit außerhalb der Berücksichtigungsfähigkeit müsse ich bei "Allgemeine Ausgaben" angeben.


    Ich kann die Angaben aus der Bescheinigung eindeutig auf die einzelnen Monate aufteilen. So kann ich den Zeitraum bis 8/2022 unter "Kinder" eintragen.


    Unter "Allgemeine Ausgaben" kann ich jedoch nur Ausgaben eintragen, bei der ich oder meine Frau Vertragsnehmer:in oder die versicherte Person sind, nicht aber die Ausgaben für meinen Sohn.

    (Wie) geht das?


    Dank im Voraus,

  • ?? Unterhaltspflicht besteht ja bis zum Ende der ersten Ausbildung (Hier: Studium), und nicht nur bis zum 25. Lebensjahr.
    Demnach müsste doch
    1. Die Anlage Kind nur für die Zeit bis 8/22 einschlägig sein,
    2. Für die Zeit danach aber die Krankenversicherungskosten (wenn auch nicht für die Wahlleistungen) anders angegeben werden müssen. Unter "Allgemeine Ausgaben" aber (wohin mich das Programm verwiesen hat) wird eine andere versicherte Person nicht akzeptiert (oder übersehe ich da etwas)?

  • Hast du den Tipp von miwe4 nicht gelesen? Dort steht doch, wo das Ganze eingegeben werden muss. Mit der Stichwortsuche wirst du auch dorthin geleitet.

    • Offizieller Beitrag

    1. Die Anlage Kind nur für die Zeit bis 8/22 einschlägig sein,

    Das ist jetzt aber nicht dasselbe Kind wie in Deinem anderen Thread Krankenversicherungsbeitrag für Kind im FSJ: Programmfehler?? Denn dann ist mit FSJ und somit Kindergeld/Familienleistungsausgleich der § 33a Absatz 1 EStG wiederum ausgeschlossen.


    Es dreht sich alles um zutreffende Eintragungen, die wir ohne bereinigte Screenshots nicht beurteilen können.

  • Ich habe nun "außergewöhnliche Belastungen" angelegt und ihn dort eingetragen.
    Dort wird neben den Kranken- und Pflegeversicherungskosten auch unser monatlicher Beitrag an ihn abgefragt; dazu dann auch seine eigenen Einkünfte. Er hat ein Stipendium. Dazu sagt die Stichwortsuche etc. nichts. Dort ist zumeist von Stipendien für Wissernschaftler*innen die Rede (Heisenberg etc.). Für mich selbst könnte ich ein Stipendium als "steuerfreie AUfwandsentschädigung" zumindest angeben. Diese Möglichkeit sehe ich hier nicht. Ist ein Stipendium somit einfach nicht einzutragen?
    Dank im Voraus

    • Offizieller Beitrag

    Dann:

    2. Für die Zeit danach aber die Krankenversicherungskosten (wenn auch nicht für die Wahlleistungen) anders angegeben werden müssen. Unter "Allgemeine Ausgaben" aber (wohin mich das Programm verwiesen hat) wird eine andere versicherte Person nicht akzeptiert (oder übersehe ich da etwas)?

    Du solltest Dich einmal mit dem Punkt Unterhalt bedürftiger Angehöriger i.S.d. § 33a Absatz 1 EStG auseinandersetzen.