Steuererklärung und Finanzamt, ein Quell niemals endenden Leids, deshalb:
Hallo Mitleidende,
es geht um das Steuerjahr 2021. Ich habe eine PV-Anlage mit Batteriespeicher (Inbetriebnahme 01.10.2019) und habe für das Steuerjahr 2021 erstmals WISO-Steuer genutzt.
Punkt EÜR/Betriebseinnahmen: dort trägt man seine Werte ein (Einspeisung, Eigenverbrauch und Preise) und WISO-Steuer führt eine Günstigerprüfung durch. Hier relevante Berechnungmethoden: "Pauschal" und "Selbstkosten". In meinem Fall ist die Methode "Selbstkosten" am günstigsten (konkret 715 € netto), weshalb WISO-Steuer das in der Steuererklärung angibt.
Nun zeichnet sich allerdings Beef mit dem Finanzamt ab. Sie haben nach den Abrechnungen gefragt und so wie es scheint, kennen sie dort nur die Methode "Pauschal" (das ist Eigenverbrauch * 20 ct) und nach dieser Methode ergibt sich der Betrag 1098 € netto.
Deshalb die Frage: Wie anerkannt ist die Methode "Selbstkosten"? Kann ich darauf pochen, dass das Finanzamt die anzuwenden hat und auf welcher Basis kann ich das tun? Gibt es da entsprechende gesetzliche Vorgaben? (Nebenbei bemerkt: der Methode "Selbstkosten" bin ich auch erstmals hier in WISO-Steuer begegnet.)
Gruß und Danke
Thomas