Umsatzsteuervoranmeldung - freiberufliches Kleingewerbe mit Umsatzsteuer-ID

  • Hallo,


    ich bin Freiberufler und habe ein Kleingewerbe. Da ich oft IT-Diensleistungen im Ausland (außerhalb der EU) anbiete, wurde mir empfohlen, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Nun muss ich jedes Quartal eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.


    Ich habe pber die Platform Fiverr (Sitz in Tel Aviv) einen Auftrag abgewickelt. Ich bin mir nun sicher, wo ich in der Voranmeldung diesen Betrag eintragen muss. Anfangs dachte ich an Zeile 42:


    "Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Absatz 1 UStG (§ 15 Absatz 4a UStG)."


    Gleichzeitig ist das ja keine innergemeinschaftliche Lieferung (da in Tel Aviv). Somit fällt es wohl wohl eher in die Kategorie (Zeile 35) "Übrige nicht steuerbarere Umsätze"?


    Jedoch bin ich mir desbezüglich recht unsicher.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Umsatzsteuervoranmeldung - freiberufliches Kleingebwerbe mit Umsatzsteuer-ID“ zu „Umsatzsteuervoranmeldung - freiberufliches Kleingewerbe mit Umsatzsteuer-ID“ geändert.
  • Die Leistungen unterliegen §13b UStG - richtig, aber es sind Leistungen aus einem Drittland.


    Und nicht vergessen - du musst die Umsatzsteuer abführen, darfst aber keine Vorsteuer ziehen als Kleinunternehmer i.S. von § 19 UStG (Klein"gewerbe" hast du nicht als Freiberufler, sondern du bist Kleinunternehmer).


    Du solltest dich zunächst mit dem § 13b UStG befassen und dann mit den Mehrwertsteuersätzen. Du machst keinen Umsatz, sondern musst wegen des Übergangs der Steuerschuldnerschaft die Umsatzsteuer abführen. Das hat nichts mit eigenen Umsätzen zu tun. Der § 13b UStG ist nicht einfach zu lesen - zumal es hier über den UStAE noch weitere Hinweise gibt. Aber es hilft nichts - du musst dir diese Kenntnisse aneignen, wenn du nicht doch einen steuerlichen Berater (zumindest am Anfang) für diese Fragen beauftragen willst.

  • Vielen Dank für die Hinweise. Ich habe mich nun etwas mehr bezüglich des Reverse-Charge Verfahrens im Kontext der Leisteungserbringung für ein Drittland auseinandergesetzt. Besonders folgende Seite erklärt dies recht gut:


    Grenzüberschreitende Dienstleistungen
    Unternehmen erbringen Dienst­leistungen oft auch im Ausland. Muss hierfür die Rechnung mit oder ohne deutsche Umsatzsteuer ausgestellt werden? Anbei die…
    www.ihk.de


    Vor Allem der Abschnitt 3.3.4 (nach dem ersten Hinweisblock) beschreibt genau meine Situation. Nun ist jedoch dennoch nicht ganz klar, ob der Betrag in Zeile 33 (eher deinem Rat folgend), Zeile 34 (obigen Artikel folgend) oder Zeile 35 in folgender Vorlage eingetragen werden muss:


    https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/5676784/f4249c1da0bb423072cc3765b3dfe1b7/umsatzsteuer-voranmeldung-2023-data.pdf


    Grüße


    Nachtrag: Ich glaube mir ist es nun klar geworden. Folgende Seite schlägt vor, dass Leistungen ins Drittland in Kennziffer 45 eingetragen werden müssen (Zeile 35):


    Abrechnung von Dienstleistungen in das Ausland
    Wie werden Leistungen über die Grenze abgerechnet? Hier finden Sie Hinweise zur korrekten umsatzsteuerlichen Behandlung.
    www.ihk.de

    • Offizieller Beitrag
  • Danke für die weiteren Hinweise. Warum diese externen Quellen? Nun, weil sie konkrete Hilfestellung zu meiner Frage geben, wie (bzw. in welchem Feld/Kennziffer) der Betrag einzutragen ist. Keiner der beiden von dir gelisteten Quellen scheinen darauf einen Hinweis zu geben (falls ich es nicht überlesen habe).